Südliche Weinstraße / Metropolregion Rhein-Neckar – Kreisrechtsausschuss weist Widerspruch gegen den Abgabenbescheid/Weinbauförderung zurück
Zehn Winzer haben ihren Abgaben für die Weinwerbung des Deutschen Weinfonds und der gebietlichen Weinabsatzförderung des Landes Rheinland Pfalz widersprochen. Heute hat der Kreisrechtsausschuss in einem der Fälle den Widerspruch zurückgewiesen.
Vorangegangen ist eine mündliche Verhandlung vor dem Kreisrechtsausschuss am 22. Oktober 2009. Die Widerspruchsführer entgegneten, dass die Festsetzung der Abgaben verfassungswidrig sei, da sie den verfassungsrechtlichen Anforderungen an eine Sonderabgabe mit Finanzierungscharakter nicht genügten. Sie begründeten ihre Meinung mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Erhebung einer Abgabe an den Absatzfonds der Land- und Ernährungswirtschaft sowie mit dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts betreffend einer Abgabe an den Absatzfonds der Forst- und Holzwirtschaft. In diesen Entscheidungen wurden die Abgaben als mit dem Grundgesetz unvereinbar angesehen. Die Widerspruchsführer meinten, dass die genannten Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts auf die festgesetzten Abgaben zur Förderung des Weinabsatzes übertragbar seien.
Nach Prüfung der Rechts- und Sachlage kam der Kreisrechtsausschuss zu dem Entschluss, dass der Bescheid nicht zu beanstanden ist. „Ob darüber hinaus die Erhebung der genannten Abgaben verfassungswidrig ist, ist einer Entscheidung durch den Kreisrechtsausschuss entzogen. Der Kreisrechtsausschuss als Teil der Verwaltung verfügt nicht über eine allgemeine Gesetzesverwerfungskompetenz“, so Joachim George, Vorsitzender des Kreisrechtsauschusses. Gegen diese Entscheidung kann der Winzer nun innerhalb eines Monats Klage beim Verwaltungsgericht erheben. In den anderen Fällen wird der Kreisrechtsausschuss seine Entscheidung demnächst bekannt geben.