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Ludwigshafen – Umweltsünder verurteilt

RheinPfalzKreis/ Metropolregion Rhein-Neckar – Täter von illegaler Asbestablagerung am Rohrlachweiher in Fußgönheim verurteilt
Ein anfangs unbekannter Täter lagerte ca. 2 m³ Abrissabfälle am Rohrlachweiher in Fußgönheim ab. Hierbei handelte es sich überwiegend um alte asbesthaltige Eternitplatten, aber auch altes Dämmmaterial, Teppiche u. Kanister m. Reinigungsmittel f. PVC-Böden. Die Ablagerung wurde am 09.Nov. 2007 festgestellt.
Zunächst gab es Hinweise auf einen Lkw einer Dachdeckerfirma aus Ludwigshafen. Diese Verdachtsmomente konnten aber durch den Vergleich des Reifenprofils mit den am Ablageort gesicherten Reifenspuren entkräftet werden. Im Zuge der weiteren Ermittlungen durch das für Umweltdelikte bei der Kriminalinspektion Ludwigshafen zuständige Kommissariat K 6 konnte festgestellt werden, dass von zwei Bürgern in diesem Abfallhaufen eine Zeitung mit einem Adressaufkleber gefunden worden war. Über diese Adresse konnte an-schließend ein Mann festgestellt werden, welcher im Zeitraum September bis November 2007 ein Gebäude abreißen ließ. Die Abfälle und die AZ-Platten stammten von diesem Gebäude.
Der Abriss wurde von einer kleinen Firma aus Frankenthal durchgeführt. Der 39-jährige Inhaber besitzt keine Sachkunde für Asbest. Er wurde zu einer Geldstrafe von 1.200 Euro verurteilt. Das Urteil ist mittlerweile rechtskräftig. Außerdem muss der Mann die Kosten für die Beseitigung der Abfälle bezahlen.
 
 

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