Südliche Weinstraße/ Metropolregion Rhein-Neckar – Neue Regeln bei der Schülerbeförderung: Mehr Eltern werden vom Eigenanteil befreit
Der Kreistag Südliche Weinstraße hat in seiner letzten Sitzung in Dierbach die neue Satzung und die Richtlinien für die Schülerbeförderung beschlossen. Damit setzt die Südliche Weinstraße das Landesgesetz zur Änderung der Schulstruktur, das am 1. August 2009 in Kraft getreten ist, um.
Künftig müssen landesweit Schülerinnen und Schüler der Realschulen plus keinen Eigenanteil an der Schülerbeförderung mehr leisten. An der Südlichen Weinstraße profitieren von dieser Neuerung die Schülerinnen und Schüler der Realschulen plus in Annweiler, Bad Bergzabern und Edenkoben. In Herxheim greift die Regelung erst ab dem Schuljahr 2010/2011, dann wenn dort die Realschule plus eingerichtet wird.
Weiter wurden die Einkommensgrenzen an die der Lernmittelfreiheit angepasst und damit angehoben. Ein Eigenanteil zu den Beförderungskosten ist für Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I der Gymnasien und der Integrierten Gesamtschulen dann zu leisten, wenn das Einkommen der Personensorgeberechtigten 26.500 Euro zuzüglich 3.750 Euro für jedes weitere Kind übersteigt. Bei Alleinerziehenden liegt die Grenze bei 22.750 Euro. Für Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II ist auch künftig generell der Eigenanteil zu zahlen. Falls das Einkommen der Personensorgeberechtigten 16.000 Euro zuzüglich 3000 Euro für jedes weitere Kind nicht übersteigt, wird dieser jedoch auf Antrag erlassen. Bei Alleinerziehenden beträgt die Einkommensgrenze für den Erlassantrag bei 14.000 Euro.
Durch die Änderungen werden dem Landkreis Südliche Weinstraße jährlich Einnahmen fehlen. Die bisherigen Elternbeiträge in Höhe von 985.000 Euro, werden 2010 auf 550.00 sinken und nach der kompletten Einführung der Realschulen plus im Landkreis sich dauerhaft auf 350.000 Euro einpendeln. Das Land Rheinland-Pfalz hat Ausgleichszahlungen dieser Mindereinnahmen bis 2014 zugesagt.