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Mosbach – Waffenbehörden fordern Nachweise

Neckar-Odenwald-Kreis / Metropolregion Rhein-Neckar – Waffenbehörden fordern Nachweis der ordnungsgemäßen Waffenaufbewahrung – Blockierpflicht für Erbwaffen – Amnestieregelung bei illegalem Waffenbesitz
 
Nach dem Amoklauf von Winnenden und Wendlingen wurden zahlreiche Waffenbesitzer im Hinblick auf den ordnungsgemäßen Umgang mit Waffen und Munition sensibilisiert. Allein im Zuständigkeitsbereich der Waffenbehörde des Landratsamtes Neckar-Odenwald-Kreis haben Waffenbesitzer inzwischen rund 200 Kurz- und Langwaffen zur Verschrottung abgegeben. Auch der Gesetzgeber hat in den vergangenen Monaten durch entsprechende Änderungen im Waffengesetz auf die Ereignisse in Winnenden reagiert. Zu den verschärften Anforderungen an die Bedürfnisprüfung für den Waffenerwerb, der Anhebung der Altersgrenze für Jugendliche für das Schießen mit großkalibrigen Waffen und den nicht angekündigten Vor-Ort-Kontrollen durch die Waffenbehörde kommt die Pflicht aller Waffenbesitzer zum Nachweis der sicheren Waffenaufbewahrung. Nach der seit Juli 2009 geltenden Regelung müssen nämlich alle Besitzer von Schusswaffen und Munition deren sichere Aufbewahrung nachweisen. Bisher war dieser Nachweis nur auf Verlangen der Waffenbehörde zu erbringen. Aus der „Holschuld“ der Behörde wurde jetzt also eine „Bringschuld“ des Waffenbesitzers.
Die Waffenbehörden des Landratsamtes Neckar-Odenwald-Kreis, der Großen Kreisstadt Mosbach sowie des Gemeindeverwaltungsverbandes Hardheim – Walldürn werden nun mit einem persönlichen Anschreiben alle registrierten Waffenbesitzer, die bisher noch keinen Aufbewahrungsnachweis erbracht haben, auf ihre Nachweispflicht hinweisen. Dieser Nachweis kann durch Vorlage einer Rechnungskopie oder des Lieferscheines, aus denen die einschlägigen Kenndaten des Waffenbehältnisses (Waffenschrank) hervorgehen, erbracht werden. Wenn diese Unterlagen nicht mehr vorhanden sind, genügen auch Fotos des geöffneten Waffenschrankes und des Typenschildes, auf dem die Sicherheitsstufe zu erkennen ist. Sollte auch das nicht möglich sein, kann ein Vor-Ort-Termin mit der kriminalpolizeilichen Beratungsstelle der Polizeidirektion Mosbach, Telefon 06261 / 809 151, vereinbart werden. Grundsätzlich müssen die Nachweise entsprechend den Terminvorgaben der Waffenbehörden fristgerecht vorgelegt werden.
Für Besitzer von Erbwaffen gibt es eine weitere Besonderheit. So müssen nach dem aktualisierten Waffenrecht alle Erbwaffenbesitzer, die nicht als Jäger, Sportschützen oder aus sonstigem Grund waffenberechtigt sind, zusätzlich zur sicheren Waffenaufbewahrung den Waffenbehörden den sachgerechten Einbau eines sogenannten Blockiersystems in die Erbwaffe nachweisen. Der Einbau eines solchen Sicherungssystems darf nur von berechtigten Personen, wie zertifizierte Waffenhändler oder – hersteller, durchgeführt werden. Auch auf diese Nachweispflicht werden die Erben in einem Schreiben der Waffenbehörden jetzt hingewiesen. Ganz billig ist die Waffenblockierung nicht. Mit rund 200 € je Waffenlauf ist derzeit zu rechnen. Hinzu kommen Gebühren für den Blockiereintrag in die Waffenbesitzkarte. Für alle Waffenbesitzer besteht natürlich auch weiterhin die Möglichkeit der freiwilligen und kostenlosen Waffenabgabe bei den Waffenbehörden und Polizeidienststellen des Landkreises. Diese führen sämtliche überlassenen Waffen der ordnungsgemäßen Vernichtung zu. Dieser Service ist kostenlos. Wer Wartezeiten bei der Waffenabgabe vermeiden möchte, sollte sich vorab telefonisch anmelden. Die Waffenbehörde des Landratsamtes Neckar-Odenwald-Kreis ist unter Tel. 06261 / 84 1737 (Bereich Mosbach) sowie Tel. 06261 / 84 1455 (Bereich Buchen) zu erreichen. Die Dienststellen der Stadt Mosbach und des Gemeindeverwaltungsverbandes Hardheim – Walldürn sind unter Tel. 06261 / 82 248 bzw. Tel. 06282 / 67 165 erreichbar.

In diesem Zusammenhang weisen die Waffenbehörden auch auf die bis Ende 2009 geltende Amnestieregelung hin. Damit eröffnet der Gesetzgeber auch den Besitzern von illegalen Waffen die Möglichkeit der straffreien Waffenabgabe. Voraussetzung ist, dass mit diesen Waffen keine Straftat begangen wurde.
 

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