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Mannheim – Teufelsbrücke und Hafenausbau

Mannheim / Rhein-Neckar –  Mehr als 130 Jahre ist sie alt, die Teufelsbrücke im Jungbusch. Als älteste Brücke Mannheims und einzige erhaltene Brücke aus der Hoch-Zeit der Industrialisierung und der Frühzeit der Mannheimer Häfen steht sie bereits seit 1972 unter Denkmalschutz.
Im Frühjahr stellte die Rhein-Neckar Hafengesellschaft Mannheim mbh (HGM) einen Antrag zum Teilrückbau der Teufelsbrücke. Der geplante Ausbau des Hafens bringe ein höheres Verkehrsaufkommen mit sich; um diesem zu begegnen will die HGM die Mühlaubrücke durch einen geschütteten Damm ersetzen. Der Zollhafen soll dann wasserseitig über den Verbindungskanal bedient werden, was den Rückbau der Teufelsbrücke erforderlich mache. Nach Prüfung der Unterlagen hat die Stadt Mannheim als „Untere Wasserbehörde in Abstimmung mit der Denkmalbehörde“ den Antrag der HGM abgelehnt. „Die Erhaltung der Brücke steht aus wissenschaftlichen, künstlerischen und heimatgeschichtlichen Gründen im öffentlichen Interesse“, erläutert Oberbürgermeister Dr. Peter Kurz die Bedeutung des Bauwerks. Der Antrag der HGM wurde auch deshalb abgelehnt, weil nach Einschätzung der Verwaltung der zunehmende Verkehr auch durch andere Maßnahmen abgefangen werden kann. „Aus dem vorliegenden Verkehrsgutachten geht hervor, dass man auch durch einen Abbiegestreifen in der Werfthallenstraße Richtung Rheinstraße eine erhebliche Verbesserung der Verkehrssituation erreichen kann“, erklärt der Oberbürgermeister. Dies gelte auch für das gesteigerte Verkehrsaufkommen nach einer Erweiterung des Containerterminals.
 
Dem Ausbau des Containerterminals steht man von Seiten der Verwaltung sehr positiv gegenüber, schließlich ist der Hafen einer der wichtigsten Wirtschaftsfaktoren für Mannheim und die Region. „Die Erweiterung des Containerterminals ist notwendig, um den Mannheimer Hafen zukunftsfähig zu machen. Allerdings sind wir der Meinung, dass beides möglich ist: das Terminal auszubauen und die Teufelsbrücke zu erhalten“, so Kurz. Die letzte Entscheidung über den Abriss der Brücke liegt beim Finanzministerium Baden-Württemberg.
 

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