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Bad Dürkheim – Polizeimeldung zum Wurstmarkt

Bad Dürkheim / Metropolregion Rhein-Neckar – Mit Strafanzeige wegen Trunkenheit im Straßenverkehr, Blutentnahme, und Führerscheinbeschlagnahme endete der Wurstmarktbesuch eines 65-järigen Mannes aus dem Schwäbischen am Sonntag, dem 20.09.2009.
Kurz vor 16.00 Uhr wurde er von einem Zeugen dabei beobachtet als er beim Rangieren auf einem der Parkplätze in der Gutleutstraße nahe beim Festplatz ein anderes Fahrzeug berührte. Als der Zeuge bei Ansprache Alkoholgeruch feststellte, verständigte dieser die Polizei. Der vor Ort durchgeführte Atemalkoholtest brachte ein Ergebnis von 1,7 Promille. Bei Bestätigung durch die Blutuntersuchung erwarten ihn neben der Geldstrafe einige Probleme bei der Wiedererlangung seiner Fahrerlaubnis.
Weil an beiden Fahrzeugen durch die leichte Berührung Stoßstange an Stoßstange kein Schaden entstand ist der Vorfall nicht als Verkehrsunfall zu behandeln.
Damit hätten die beständigen Bemühungen der Polizei auf dem Gebiet Alkoholprävention nach schon bisher sehr guten Ergebnissen ( vier Mal nur ein Unfall, vier man nur zwei Unfälle und 2 Mal 3 Unfälle jeweils in den letzten 10 Jahren ) zumindest nach vorläufiger Bilanz ein nicht mehr zu überbietendes Ergebnis: An allen Wurstmarktagen gab es im gesamten Dienstbezirk der PI Bad Dürkheim nicht einen Verkehrsunfall unter Alkoholeinfluss.
Im Rahmen der Überwachungsmaßnahmen Alkohol wurden an diesem Sonntag vier Fahrten unter Alkoholeinwirkung verhindert, dabei einmal auch im Fall eines erheblichst alkoholisierten Radfahrers.
Ein Golffahrer aus Mannheim konnte an der Wegfahrt mit 0,7 Promille gehindert werden, einem Pkw-Fahrer aus Trier wurde im Stadtgebiet die Weiterfahrt mit 0,48 Promille untersagt, ein Ludwigshafener konnte den Parkplatz verlassen nachdem er seiner Mitfahrerin das Fahrzeug anvertraut hatte, und eine junge Frau wurde in Nähe ihres Wohnortes mit 3,9 Promille kontrolliert, so dass sie ihr Fahrzeug einfach dort belassen konnte. Wie viele der Fahrzeugführer, die ihr Fahrzeug zurück ließen, sich durch die polizeilichen Aktivitäten dazu veranlasst sahen, bleibt wie immer unbekannt.
Körperverletzungsdelikte
Drei Fälle von Körperverletzung fielen am Sonntag an. Zwei Kontrahenten schlugen sich an einem Schnapsstand gegenseitig ins Gesicht. Den Grund konnten die beiden mit Atemalkoholwerten von 1,6 und 2,7 Promille auf Befragen nicht nennen. Sie wollen beide auch keine Strafverfolgung.
Zwei Jungen Männer wurden nach Angaben von Zeugen um 0.55 Uhr im Bereich B 37, AGIP-Tankstelle, von fünf Personen angegriffen, beide trugen eine Schwellung unter dem linken Auge davon. Beide, stark alkoholisiert, konnten keine Beschreibung der Täter abgeben. Bei einem der Geschädigten musste ein Teleskopschlagstock sichergestellt werden, den er auf dem Fest nicht hätte führen dürfen. Ob es wie so oft eine Vorgeschichte gab ist unbekannt.
Als vorläufige Bilanz auf dem Gebiet der Körperverletzungen kann festgestellt werden, dass die Zahl der erfassten Fälle deutlich unter den letzten drei Jahren liegt und in den letzten 10 Jahren nur zweimal unterschritten war. Die Verletzungen waren insgesamt nur leichterer Natur, die Täter der Auseinandersetzungen meist zwischen nur zwei Personen sind überwiegend bekannt. „ Schlägereien „ konnten sich durch die Präsenz der Polizei auf den Anmarschwegen und auf dem Festplatz und auch durch die Arbeit der Sicherheitsdienste in den Festhallen nicht entwickeln.
So waren deutlich weniger Einsatze wegen körperlichen Auseinandersetzungen als in den Vorjahren erforderlich. Die Polizei blieb dennoch nicht unbeschäftigt sondern konnte sich so noch stärker ihren präventiven Aufgaben widmen.

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