Landau i. d. Pfalz / Metropolregion Rhein-Neckar – Informationen zur Wahl des Beirates für Migration und Integration – Am 8. November 2009 wird der Beirat für Migration und Integration gewählt (früher: Ausländerbeirat).
Wer darf wählen?
Wahlberechtigt sind alle ausländischen Einwohner Landaus, alle Einwohner und deren Familienangehörige, die als Spätaussiedler nach § 7 des Staatsangehörigkeitsgesetzes die deutsche Staatsbürgerschaft erworben haben und diejenigen Mitbürger, die eingebürgert wurden. Sie müssen am Tag der Wahl das 18. Lebensjahr vollendet haben und mindestens seit dem 8. August 2009 in Landau mit Hauptwohnung gemeldet sein. Sie dürfen nicht vom aktiven Wahlrecht ausgeschlossen sein. Die Wahlberechtigten, welche nur die ausländische Staatsangehörigkeit besitzen, werden automatisch ins Wählerverzeichnis eingetragen und erhalten bis spätestens 18. Oktober 2009 eine Wahlbenachrichtigung. Wahlberechtigte, die deutsche Staatsangehörige sind oder die sowohl die deutsche als auch eine andere Staatsangehörigkeit besitzen (Doppelstaatler) können nicht automatisch ins Wählerverzeichnis eingetragen werden. Sie müssen sich im Oktober 2009 bei der Stadtverwaltung Landau melden und die Eintragung ins Wählerverzeichnis beantragen. Dazu ist bei eingebürgerten Wahlberechtigten die Einbürgerungsurkunde vorzulegen. Spätaussiedler und ihre Familienangehörigen müssen ihren Vertriebenenausweis bzw. ihre Bescheinigung nach dem Bundesvertriebenengesetz vorlegen.
Wer kann in den Beirat gewählt werden?
Ab sofort sind nicht nur ausländische Staatsangehörige, sondern auch Deutsche wählbar. Kandidaten müssen am Tag der Wahl das 18. Lebensjahr vollendet haben und mindestens seit dem 8. August 2009 in Landau mit Hauptwohnung gemeldet sein. Sie dürfen nicht vom passiven Wahlrecht ausgeschlossen sein. Die Satzung kann unter dem Button „Wahlen 2009“ auf der Landauer Internetseite www.landau.de eingesehen werden. Es ist möglich, sich für eine Liste aufstellen zu lassen oder als Einzelbewerber zu kandidieren. Die erforderlichen Formulare sind beim Wahlamt der Stadtverwaltung erhältlich (Kontakt siehe unten) oder können ebenfalls auf der Landauer Homepage heruntergeladen werden. Die Wahlvorschläge müssen bis spätestens Montag, 28. September 2009, 18 Uhr, bei der Stadtverwaltung Landau, Wahlamt, Marktstraße 50, 76829 Landau in der Pfalz, eingereicht werden.
Wo findet die Wahl statt?
Das Wahllokal wird im Rathaus, Marktstraße 50, 76829 Landau in der Pfalz, eingerichtet. Es wird ab ca. Mitte Oktober 2009 auch die Möglichkeit der Briefwahl bestehen. Bei Fragen kann man sich an das Wahlamt der Stadt Landau in der Pfalz wenden:
Christina Weiss, Marktstraße 50, Raum 210, Tel. 06341/13-1301, E-Mail: wahlen@landau.de.