Mosbach / NeckarOdenwaldKreis / Metropolregion Rhein-Neckar – Das Innenminiserium lädt zum Wettbewerb zur Auszeichnung kommunaler Bürgeraktionen Bewerbungsfrist bis 17. November 2009
Das Innenministerium führt im Jahr 2010 erneut den „Wettbewerb zur Auszeichnung kommunaler Bürgeraktionen“ durch und lädt hiermit im Auftrag von Landtag und Landesregierung zur Teilnahme ein.
Für den Wettbewerb können sich Personen oder Personengruppen (auch Vereine, Netzwerke und Verbände) bewerben, die in ihrer Gemeinde oder in ihrem Landkreis gemeinnützige, im örtlichen Bereich liegende Ziele zur Ergänzung oder an Stelle öffentlicher Leistungen in gesetzlich zulässiger Weise verfolgen (Bürgeraktionen). Beteiligen können sich derzeit tätige Bürgeraktionen sowie Bürgeraktionen, deren Abschluss nicht länger als zwei Jahre zurückliegt. Bürgeraktionen, die sich im Jahr 2007 beworben haben und nicht ausgezeichnet worden sind, können sich erneut bewerben. Die Teilnahme am Wettbewerb erfolgt entweder auf Grund eines Vorschlags Dritter (insbesondere durch die Gemeinden oder Landkreise, aber auch durch jede andere Privatperson), wobei das Einverständnis mit dem Vorschlag nachgewiesen sein soll, oder auf Grund einer eigenen Bewerbung der Bürgeraktion. Zur Teilnahme nötig sind ein möglichst mit Anschauungsmaterial (z. B. Bilder, Broschüren) versehener Bericht über Beginn, Dauer, zeitlichem Aufwand, Ziele, Arbeit und Leistung der Bürgeraktion; auch sollen die Finanzierung und Folgelasten des Vorhabens dargestellt werden sowie die Benennung eines gesetzlichen Vertreters oder einer Vertrauensperson der Bürgeraktion und einer Stellvertretung jeweils mit Postanschrift und Telefonnummer.
Die Bewerbungen sind über die Gemeinde oder das Landratsamt bis spätestens 17. November 2009 einzureichen, damit die mit einer Stellungnahme versehenen Unterlagen bis zum 01. Dezember 2009 (Ausschlussfrist) dem Regierungspräsidium vorgelegt werden können. Nähere Informationen zu den Richtlinien über die Teilnahme am Wettbewerb erteilt beim Landratsamt Christa Biste (Tel.Nr. 06261/ 84-1154). Die Wettbewerbsgrundsätze sind auch auf der Homepage des Innenministeriums Baden-Württemberg (http://www.im.baden-wuerttemberg.de/de/Wettbewerb_Buergeraktion/83107.html) abrufbar.