Mannheim / Rhein-Neckar – Die Bewohnerparkzone im Stadtteil Lindenhof wird derzeit neu beschildert. Damit setzt die Verwaltung einen Beschluss des Gemeinderats um, der in Abstimmung mit dem Bezirksbeirat Lindenhof erfolgte.
Zielsetzung ist einerseits, einen Teil der Zone künftig nur noch für Bewohner vorzuhalten, darin keine anderen Parkinteressenten mehr zuzulassen und so unerwünschte Dauerparker – vor allem Bahnpendler – fernzuhalten. Außerdem wird der Parkraum im nördlichen Lindenhof übersichtlicher und verständlicher beschildert (s. Plan-Anlage „Neues Konzept zur Parkraumbewirtschaftung Lindenhof“). Die Parkraumbewirtschaftung im nördlichen Lindenhof wird weder räumlich noch zeitlich ausgeweitet. Die schon bisher freien Parkbereiche in Teilen der Bellenstraße, der Waldparkstraße, der Emil-Heckel-Straße und am Stephanienufer bleiben auch weiterhin unreglementiert. Die Beschilderungsarbeiten werden spätestens Ende der kommenden Woche abgeschlossen sein. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der städtischen Verkehrsüberwachung weisen ab nächstem Montag, 10. August, eine Woche lang auf die neuen Regelungen hin. Sie erteilen bei Verstößen zunächst noch kein Verwarnungsgeld. „Wir lassen Anwohnern und Besuchern des Lindenhof Zeit, sich auf die neue Situation einzustellen und ihre Park-Gewohnheiten zu ändern“, legt Klaus Eberle, Leiter des Fachbereichs Sicherheit und Ordnung und Chef der Mannheimer Politessen, Wert auf Information. Die reguläre Überwachung und Ahndung von Parkverstößen innerhalb der geänderten Bewohnerparkzone Lindenhof wird voraussichtlich in der Woche ab Montag, 17. August, wieder aufgenommen.
Was ist neu?
Künftig wird klar unterschieden zwischen:
1. Einer ausschließlich für Bewohner reservierten Zone (Haltverbotszone/Bewohner mit Parkausweis 4.1 frei), die in folgenden Straßen gilt:
Rennershofstraße
Rheindammstraße
Eichelsheimer Straße zwischen Rennershofstraße und Rheinaustraße
Rheinparkstraße
Gontardstraße zwischen Rennershofstraße und Rheindammstraße sowie zwischen Gontardplatz und Bellenstraße
Bellenstrasse zwischen Carl–Metz–Straße und Eichelsheimer Straße. Die dortige Zonen-Beschilderung bedeutet, dass in der gesamten Zone werktags zwischen 9.00 Uhr und 18.00 Uhr eingeschränktes Haltverbot gilt und nur noch Fahrzeuge mit gültigem Bewohnerparkausweis 4.1 geparkt werden dürfen. Weitere Ausnahmen gibt es nicht mehr. An Sonntagen und an allen Werktagen zwischen 18.00 Uhr abends und 9.00 Uhr morgens gilt weiterhin freies Parken.
2. Einem Parkbereich, in dem Auswärtige mit Parkscheibe befristet bis zu drei Stunden und Anwohner unbeschränkt parken dürfen (Parkerlaubniszone/Bewohner mit Parkausweis 4.1 frei). Folgende Straßen enthalten die entsprechende Beschilderung:
Rheinaustraße
Rheinvillenstraße
Stephanienufer
Eichelsheimer Straße zwischen Rheinaustraße und Lindenhofstraße
Gontardstraße zwischen Gontardplatz und Rheindammstraße
Bellenstraße zwischen Eichelsheimer Straße und Landteilstraße
Windeckstraße bis Meerfeldstraße
Meerlachstraße
Waldparkstraße bis zur Landteilstraße
Landteilstraße von der Lindenhofstraße bis zur Torwiesenstraße
Torwiesenstraße
Emil-Heckel-Straße
Die Parkerlaubnis-Schilder stehen künftig am Beginn eines jeden Straßenabschnitts und sagen aus, dass werktags zwischen 9.00 Uhr und 18.00 Uhr Fahrzeuge mit Parkscheibe bis zu drei Stunden und Fahrzeuge mit gültigem Bewohnerparkausweis 4.1 frei geparkt werden dürfen. Die schon bisher freien Parkbereiche in Teilen der Bellenstraße, der Waldparkstraße, der Emil-Heckel-Straße und am Stephanienufer bleiben auch weiterhin unreglementiert. Ansonsten ist an Sonntagen und an allen Werktagen zwischen 18.00 Uhr abends und 9.00 Uhr morgens freies Parken erlaubt.
Auswirkungen:
Für Bewohner ändert sich nichts. Räumliches und zeitliches Ausmaß des privilegierten Bewohnerparkens bleiben erhalten.
Für Auswärtige gibt es weiterhin, jedoch in etwas verringertem räumlichen Ausmaß die Möglichkeit des kostenfreien Parkens für bis zu drei Stunden in den entsprechend ausgewiesenen Straßenabschnitten. In der reinen Bewohnerparkzone dürfen sie künftig nicht mehr parken. In allen Straßen besteht weiterhin für jedermann die Möglichkeit des Haltens und des Parkens zum Zwecke des Be- und Entladens.
Hintergrundinformationen:
a) Was bedeutet „Bewohnerparkzone“?
Das Bewohnerparken privilegiert als anerkanntes Instrument der Verkehrsplanung ganz bewusst die Wohnbevölkerung. Solche Sonderparkrechte sollen dazu beitragen, Wohngebiete attraktiv zu gestalten. Berufspendler, Besucher und andere Dauerparker von auswärts werden auf weiter entfernt liegende, nicht reglementierte Parkbereiche im öffentlichen Raum oder auf private Abstellmöglichkeiten verwiesen. Die Zonenbeschilderung steht immer nur am Beginn, also dort, wo man in die Zone einfährt. Beim Verlassen der Zone findet man ein entsprechendes Ende-Schild. Wer innerhalb der Zone die Straße wechselt, wird nicht erneut auf die Zone hingewiesen. Die Zonenbeschilderung spart also Schilder und erfordert vom einzelnen etwas mehr Aufmerksamkeit.
b) Gemeinderatsbeschluss (Ausschuss für Umwelt und Technik) vom 11. November 2008:
Die Verwaltung hat in Abstimmung mit dem Bezirksbeirat Lindenhof im Frühjahr 2008 die Parkraumbewirtschaftung im Stadtteil überarbeitet. Diese war zwölf Jahre zuvor im nördlichen Teil des Lindenhof eingeführt worden, hauptsächlich um das Dauerparken der Bahnpendler in den Wohnstraßen zu unterbinden. Aus Gründen der Kostenersparnis wurde damals die Mehrheit der Straßen als Bewohnerparkzone ausgeschildert. Die Doppel-Beschilderung einer Haltverbotszone mit genereller Parkerlaubnis für Bewohner und einer befristeten Parkerlaubnis für Auswärtige erwies sich jedoch als zu kompliziert und unverständlich. Das erschwerte auch die Durchsetzung der Parkraumbewirtschaftungs-Regeln, insbesondere bei der Zielsetzung, Dauerparker aus den Bewohnerparkbereichen herauszuhalten.
Das neue Parkraumkonzept auf dem Lindenhof behält das Ziel bei, die Wohnbevölkerung beim Parken zu privilegieren und will gleichzeitig für mehr Übersichtlichkeit und ein besseres Verständnis bei allen Beteiligten sorgen. Dieses Konzept wurde am 11. November 2008 im Ausschuss für Umwelt und Technik des Gemeinderats nach Zustimmung des Bezirksbeirates Lindenhof beschlossen.