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Mosbach – Förderanträge für LEADER-Programm

Neckar-Odenwald-Kreis / Mosbach / Rhein-Neckar –  Was ist LEADER? Hinter diesem Namen verbirgt sich ein Förderprogramm der Europäischen Union (EU). Ziel von LEADER ist es, im ländlichen Raum Projekte zu fördern, die zur Strukturverbesserung in den Gemeinden beitragen. Die EU und das Land Baden-Württemberg unterstützen solche Projekte mit Zuschüssen. Gefördert werden können kommunale und private Projekte innerhalb des Aktionsgebietes Neckar-Odenwald-Tauber. Das Aktionsgebiet besteht aus 25 Städten und Gemeinden in den drei Landkreisen Main-Tauber-Kreis, Neckar-Odenwald-Kreis und Rhein-Neckar-Kreis. Im Neckar-Odenwald-Tauber-Kreis sind die Gemeinden Binau, Buchen (ohne Kernstadt), Hardheim, Höpfingen, Mosbach (ohne Kernstadt), Mudau, Neckargerach, Waldbrunn, Walldürn und Zwingenberg Teil dieser Gebietskulisse.
Bei den LEADER-Projekten sollen ganz besonders die „Neuen Themen“ des ländlichen Raumes im Vordergrund stehen. Dabei geht es um den demografischen Wandel, die Sicherung und Belebung der Ortskerne, die Aufrechterhaltung der Nahversorgung, die Erhaltung und Entwicklung des natürlichen und kulturellen Erbes und der Einsatz regenerativer Energien. Der Vorteil von LEADER liegt darin, dass auch private Projekte in Form eines Zuschusses gefördert werden können. Dabei kann es sich um die Gründung und Entwicklung eines Kleinstunternehmens handeln, aber auch um Projekte zur Sicherung der Grundversorgung im Ortskern wie z. B. durch einen Lebensmittelladen oder einen Metzger. Gefördert werden auch Maßnahmen im Bereich Hotellerie und Gastronomie wie beispielsweise der Einbau von Gästezimmern oder die Schaffung neuer Angebote, z. B. im Wellness-Bereich. Auch alternative Unterkunftsmöglichkeiten wie Radler- und Heuhotels können in LEADER einen Zuschuss erhalten. Im Bereich Wohnen sind Maßnahmen förderfähig, die zur Umnutzung ehemals landwirtschaftlich genutzter Bausubstanz im Ortskern beitragen. Und in der Landwirtschaft können „Maßnahmen zur Diversifizierung“ – also die Einrichtung eines Hofladens, einer Ferienwohnung oder die Schaffung sonstiger Einnahmequellen – gefördert werden, sofern keine Fachförderung möglich ist.
Für LEADER gilt: Die Förderpalette ist sehr breit. Gleiches gilt aber auch für die fördertechnischen Anforderungen, die ein geplantes Projekt erfüllen muss Ein frühzeitiger Anruf bei der LEADER-Geschäftsstelle zwecks entsprechender Überprüfung wird daher dringend empfohlen. Erst dann steht der Gang zur Gemeinde- oder Stadtverwaltung an, denn Förderanträge müssen zwingend über die Gemeinde bei der Geschäftsstelle eingereicht werden. Entscheidungsgremium für die Förderanträge ist die LEADER-Aktionsgruppe (LAG). Im Rahmen der mehrmals pro Jahr stattfindenden LAG-Sitzungen werden die vorliegenden Anträge beraten und beschlossen. Die nächste Sitzung der LAG Neckar-Odenwald-Tauber findet am 25. November 2009 statt. Förderanträge, die im Rahmen dieser Sitzung beraten und beschlossen werden sollen, müssen bis spätestens 30. September 2009 bei der LEADER-Geschäftsstelle vorliegen. Fragen rund um LEADER beantwortet die Leader-Geschäftsstelle im Landratsamt des Neckar-Odenwald-Kreises in Mosbach.

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