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RheinNeckarKreis – Tötungsdelikt: Sohn zündet Vater an

Rhein-Neckar-Kreis / Malsch / Metropolregion Rhein-Neckar – Gemeinsame Presseerklärung der Staatsanwaltschaft Heidelberg und der Polizeidirektion Heidelberg – Tötungsdelikt in Malsch
 
–      59-jähriger Mann mit brennbarer Flüssigkeit übergossen und angezündet
–      Opfer stirbt nach Einlieferung in Klinik
–      38-jähriger Tatverdächtiger (Sohn des Opfers) stellt sich der Polizei
 
Am Mittwochmorgen kam es gegen 10.30 Uhr im Industriegebiet Rot-Malsch zu einem Tötungsdelikt, bei dem ein Mann in der Zufahrt zu einer ehemaligen Autofirma in der Gutenbergstraße seinen Vater mit einer brennbaren Flüssigkeit übergossen und angezündet hat. Während das Opfer mit einem Rettungshubschrauber in eine Spezialklinik geflogen wurde, flüchtete der Verdächtige in einem Pkw und stellte sich wenige Minuten später beim Polizeirevier in Wiesloch. Das Opfer starb unmittelbar nach seiner Einlieferung in die Klinik.
 
Der Täter wurde vorläufig festgenommen und dem Dezernat Kapitalverbrechen der Kripo Heidelberg überstellt, das die weitere Sachbearbeitung übernahm. Der Verdächtige wird noch am Mittwoch vernommen, Gegenstand der Ermittlungen werden neben der genauen Tatausführung auch die Hintergründe der Tat sein.
 
Die Kriminaltechniker haben die Spurensuche und – sicherung am Tatort abgeschlossen. Danach geht die Kripo davon aus, dass der Tatverdächtige zunächst mit einem Hammer auf seinen Vater eingeschlagen und ihn dabei schwer verletzt hat, bevor er ihn mit Benzin übergoss und anzündete. Der Hammer wurde in unmittelbarer Nähe des Tatortes aufgefunden und gesichert. Sowohl das Opfer als auch der Tatverdächtige wohnen in St. Leon-Rot/Rhein-Neckar-Kreis, die genaueren familiären Hintergründe sind derzeit noch nicht bekannt und Gegenstand der Ermittlungen.
 
Staatsanwaltschaft und Kriminalpolizei gehen, was den Hintergrund der Tat angeht, von erheblichen persönlichen Differenzen zwischen Vater und Sohn aus, nähere Angaben hierzu lässt der derzeitige Ermittlungsstand noch nicht zu.

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