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Mosbach – Johannes-Anstalten unverzichtbarer Partner

Höpfingen/Neckar-Odenwald-Kreis –  Landkreis und Johannes-Anstalten stehen gemeinsam in der Verantwortung
 
Meinrad Edinger vom Caritasverband, Landrat Dr. Achim Brötel und Reinhardt Löhlein vom Diakonischen Werk (von links) unterschrieben bei der Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und Soziales eine Vereinbarung, nach der Erziehungsberatung, die Fachstelle gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen und präventive Kindergartenfachberatung auch in den nächsten fünf Jahren von den beiden Trägern wahrgenommen wird.
 
Themen wie Hilfen für Menschen mit Behinderungen, Erziehungsberatung und Suchtberatung standen auf der Tagesordnung des Ausschusses für Gesundheit und Soziales, der unter Vorsitz von Landrat Dr. Achim Brötel in der Höpfinger Vereinsscheune tagte. Nach der kurzen Begrüßung durch Höpfingens Bürgermeister Ehrenfried Scheuermann hieß der Landrat Direktor Reinhard Adler und Jörg Huber von der Geschäftsleitung der Johannes-Anstalten Mosbach willkommen. Sie waren eingeladen worden, nach vier Jahren intensiver Zusammenarbeit zwischen der Landkreisverwaltung und den Johannes-Anstalten eine Zwischenbilanz zu ziehen. Zum Hintergrund: Seit der Auflösung der Landeswohlfahrtsverbände 2005 sind viele Aufgaben hinsichtlich der Hilfen für Menschen mit Behinderung den Stadt- und Landkreisen zugewachsen. Diese sogenannte Eingliederungshilfe macht mit einem jährlichen Zuschussbedarf von rund 17 Millionen Euro gut 40 Prozent des Sozialhaushaltes des Neckar-Odenwald-Kreises aus, wie Fachbereichsleiter Wolfgang Schäfer erläuterte: „1146 Personen aus dem Kreis erhalten entsprechende Hilfen“. Nicht alle, aber sehr viele dieser Menschen werden in den Johannes-Anstalten ambulant oder stationär betreut. „Die Johannes-Anstalten sind für uns ein wichtiger Anbieter und unverzichtbarer Partner, mit dem wir dank unserer Arbeitskreis-Treffen und dank der kurzen Wege in regem und konstruktivem Dialog stehen“, betonte dann auch Dr. Brötel. Reinhard Adler stimmte dem Landrat zu in der Grundhaltung, dass sowohl der Landkreis als auch die Johannes-Anstalten als Leistungserbringer in der gemeinsamen Verantwortung stünden für die Menschen, die ihnen anvertraut wären. Adler bilanzierte die grundsätzlichen Änderungen, die der Zuständigkeitenwechsel 2005 mit sich gebracht habe: „An unseren Standorten werden Menschen aus allen 44 baden-württembergischen Landkreisen betreut; da, wo wir zuvor nur ein bzw. zwei Ansprechpartner hatten, war auf einmal mit Verantwortlichen aus allen Stadt- und Landkreisen mit ganz unterschiedlichen Arbeits- und Sichtweisen zu verhandeln“. Mit Jörg Huber stimmte Adler allerdings überein, dass die Zusammenarbeit mit dem Landratsamt in Mosbach „konstruktiv und geprägt von Wertschätzung, Achtung und von fachlichen Aspekten dominiert“ sei. Natürlich gäbe es auch Beschlüsse, bei denen hart gerungen werde. „Entgeltvereinbarungen gehören dazu. Da sind die Schmerzgrenzen auf beiden Seiten ganz schnell erreicht,“ erklärte Adler. Künftig sollen Bilanzierungen dieser Art in kürzeren Intervallen erfolgen, um die Zusammenarbeit weiter zu optimieren.
Um Erziehungsberatung, die Fachstelle gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen und um präventive Kindergartenfachberatung ging es im Anschluss. Diese Aufgaben waren 2004 dem Caritasverband und dem Diakonischen Werk übertragen worden. Dafür erhielten beide bis dato 420.000 Euro jährlich, ein Betrag, der nun in Absprache mit den Trägern auf 560.000,- Euro aufgestockt werden soll. „Die Erhöhung ist notwendig, weil die Beratungszahlen steigen und wir mehr Personal brauchen“, erklärten Meinrad Edinger vom Caritasverband und Reinhardt Löhlein vom Diakonischen Werk; Michael Schork von der Landkreisverwaltung ergänzte, dass der Landkreis, wollte er die gleichen Angebote in Eigenregie vorhalten, eine ähnliche Summe aufbringen müsste. Nach der einstimmigen Beschlussfassung unterschrieben der Landrat, Edinger und Löhlein eine entsprechende Vereinbarung, nach der die beiden Träger die genannten Aufgaben für weitere fünf Jahre übernehmen.
Ähnlich verhält es sich mit der Suchtberatung im Kreis; diese Aufgabe wurde an den Baden-Württembergischen Landesverband für Prävention und Rehabilitation gGmbH übertragen. Der entsprechende jährliche Zuschuss wurde von 237.000,- Euro auf 266.000,- Euro für die nächsten fünf Jahre angehoben, der Beschluss wurde einstimmig gefasst.
Der letzte TOP umfasste eine laut Landrat „schwierige Materie“: die „Neufassung von Richtlinien des Neckar-Odenwald-Kreises zur Gewährung von Eingliederungshilfe im ambulanten Bereich“. Änderungsbedarf war gegeben und dem Vorschlag der Verwaltung, der auch von den Leistungserbringern ganz überwiegend abgesegnet worden war, schlossen sich die Ausschussmitglieder einstimmig an. „Wichtig ist uns die Feststellung, dass der Mensch im Mittelpunkt allen Handelns – und damit auch jeder Richtlinie – stehen muss“, war der Schlusssatz des Landrats in der öffentlichen Sitzung.
 

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