• /// METROPOLREGION RHEIN-NECKAR NEWS

Mannheim – Kontrollaktion gegen Kulturvereine

Mannheim / Metropolregion Rhein-Neckar – Gemeinsam gegen illegale Geldspielautomaten: Vereinslokale in der Innenstadt werden umfassend überprüft
 
Eine erneute Kontrollaktion von Fachbereich Sicherheit und Ordnung, Steueramt, Zoll und Polizei in Sachen Geldspielautomaten galt speziell den Vereinslokalen in der Mannheimer Innenstadt. In nicht-öffentlichen Vereinsgaststätten dürfen solche Geräte nicht aufgestellt werden. Gleich im ersten Lokal wurden die Beamten fündig und auch im nächsten sah die Situation nicht anders aus. So versiegelten die Mitarbeiter des Fachbereichs Sicherheit und Ordnung in drei Vereinslokalen insgesamt 14 illegal betriebene Geldspielgeräte oder so genannte Fun Games, die wie Geldspielgeräte betrieben werden können. Eines der Lokale entpuppte sich quasi nebenbei auch noch als illegal betriebenes Wettbüro. Neben dem „game over“ wird in allen Fällen Anzeige gegen die Verantwortlichen erstattet. Auf die Beamten des Zolls wartet im Anschluss an die Aktion ebenfalls weitere Ermittlungsarbeit. Sie werden mehreren Verdachtsfällen auf Sozialleistungsbetrug nachgehen.
 
„Die Zahl der illegal betriebenen Geldspielgeräte ist erschreckend hoch“, macht Klaus Eberle, Leiter des Fachbereichs Sicherheit und Ordnung, deutlich, dass gerade in der Vereinsgastronomie weitere Kontrollen stattfinden müssen. Seine Mitarbeiter der Abteilung Verbraucherschutz hatten bei der Aktion eine deutlich längere Liste von Lokalen dabei. Bereits nach der ersten Station war jedoch klar, dass sie nicht an einem Tag abgearbeitet werden kann. Auch Zoll, Polizei und Steueramt werden weiterhin mit von der Partie sein. Die Zusammenarbeit der Behörden hat sich bestens bewährt.
 
Hintergrundinformationen: In illegal betriebenen Wettbüros und in nicht-öffentlich betriebenen Vereinsgaststätten dürfen Geldspielgeräte nicht betrieben werden. Sie dürfen nur in Schank-, Speisewirtschaften, Beherbergungsbetrieben und Wettannahmestellen der konzessionierten Buchmacher aufgestellt werden, wobei ihre Höchstzahl auf drei Geräte pro Betrieb begrenzt ist. In Spielhallen oder ähnlichen Unternehmen darf je zwölf Quadratmeter Grundfläche höchstens ein Geldspielgerät aufgestellt werden; die Gesamtzahl darf jedoch zwölf Geräte nicht übersteigen.
 
Verstöße gegen die SpielVO können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden, ggf. kann auch Strafbarkeit wegen illegalen Glücksspiels in Betracht kommen. In diesem Fall stünde auch die gaststättenrechtliche Konzession zur Disposition.
 
Zudem müssen Spielgeräte beim Steueramt, E 4,10, Fax 293-3002, angemeldet werden. Das gewerbliche Halten von Spielgeräten mit und ohne Gewinnmöglichkeit (z.B. Dartspielgeräte mit Zähleinrichtung, Spiel-, Geschicklichkeits- und sonstige Unterhaltungsgeräte) in Gastwirtschaften, Spielhallen, Nachtlokalen, Bars, Vereins- und ähnlichen Räumen sowie an anderen der Öffentlichkeit zugänglichen Orten unterliegt der Besteuerung nach der Satzung über die Erhebung der Vergnügungssteuer in Mannheim vom 28. November 2006.
 

DIESE MELDUNG BITTE TEILEN UND WEITERLEITEN! DANKE!

  • PREMIUMPARTNER
    Pfalzbau Ludwigshafen


    PREMIUMPARTNER
    Kuthan Immobilien


    PREMIUMPARTNER
    HAUCK KG Ludwigshafen

    PREMIUMPARTNER
    Edeka Scholz


    PREMIUMPARTNER
    VR Bank Rhein-Neckar

    PREMIUMPARTNER
    Hier können Sie werben!


    PREMIUMPARTNER


  • MRN-NEWS SOCIAL MEDIA




  • VIDEOBERICHTE

      Rhein-Pfalz-Kreis – NACHTRAG – Elektrofahrzeug richtet Schaden von ca. 450.000 € an

    • Rhein-Pfalz-Kreis – NACHTRAG  – Elektrofahrzeug richtet Schaden von ca. 450.000 € an
      Rhein-Pfalz-Kreis – Kleinniedesheim / Metropolregion Rhein-Neckar – Wie bereits berichtet kam es am Freitag (22.03.2024) zu einem Brand von zwei Pkws. Die beiden Fahrzeuge waren im Hof eines Wohnanwesens in Kleinniedesheim geparkt. INSERATEnergiekosten sparen mit Loewe.OneLoewe.One Die Flammen griffen auf das Wohnhaus über, so dass …»

    • Heidelberg erhält EU-Label “Climate Neutral and Smart Cities”(Video)

    • Heidelberg erhält EU-Label “Climate Neutral and Smart Cities”(Video)
      Heidelbergs Oberbürgermeister Eckart Würzner auf dem Karlsplatz im Interview mit MRN-NEWS-[/caption] Heidelberg / Metropolregion Rhein-Neckar(red/ak) – Heidelberg hat von der Europäischen Union das EU-Mission-Label „Climate-neutral and smart cities“ erhalten. Diese Auszeichnung verschafft der Stadt einen bevorzugten Zugang zu EU-Fördergeldern. Der Preis honoriert den Klimastadt-Vertrag, der …»

    >> Alle Videos
  • Ihr Beitrag bei MRN-News.de

    Wenn Sie uns Nachrichten oder Events zur Veröffentlichung übermitteln möchten, können Sie dies direkt über unsere Website tun:

    >> News/Event einsenden

    Bei Fragen senden Sie einfach eine E-Mail an: info@mrn-news.de.


///MRN-News.de