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Mannheim – Erste Bilanz zur Wohngeldreform

Mannheim / Metropolregion Rhein-Neckar – wie hat sich die Reform in der Praxis ausgewirkt?

Zum 1. Januar 2009 trat die Wohngeldreform in Kraft. Mit dieser Reform wurde das Wohngeld deutlich erhöht und es erreicht seither mehr Menschen. Zu den wesentlichen Neuerungen der Reform gehören ein Anheben der Miethöchstbeträge und der Einkommensgrenzen, die Einbeziehung der Heizkosten sowie eine Erhöhung des Wohngeldbetrags. Diese Neuerungen wurden im November 2008 im Sozialausschuss vorgestellt. Wie hat sich diese Reform in der Praxis ausgewirkt? Nach einem halben Jahr zieht die Stadt Mannheim eine Bilanz zur Umsetzung der Wohngeldreform. Der Wohngeldstelle Mannheim ist es gelungen, innerhalb von nur fünf Monaten über 6.600 Anträge effizient und termingerecht abzuarbeiten. Mehr als 8.600 Kundinnen und Kunden wurden im Rahmen eines persönlichen Gesprächs in den Sprechstunden individuell und kundenorientiert beraten.
 
Bereits Ende Mai wurde allein die Anzahl der eingegangenen Anträge von der Gesamtzahl des Jahres 2008 überschritten. Im Dezember 2008 gab es Wohngeldzahlungen an rund 2.460 Haushalte. Im April 2009 hat sich diese Zahl bereits auf 3.170 gesteigert. Da derzeit noch über 4.600 offene Anträge zu entscheiden ist und weiterhin Anträge eingehen, ist mit einem kontinuierlichen Anstieg zu rechnen.
 
Bestandsfälle
 
Für zahlreiche einkommensschwache Haushalte ergibt sich mit in Kraft treten der Reform ein höherer Wohngeldanspruch. Von den 2.460 Mannheimer Haushalten, die bereits 2008 Wohngeld bezogen, stellten seit 1. Januar 2009 insgesamt 1.800 Haushalte einen Antrag auf Erhöhung des Wohngeldes. Über 600 Anträge wurden bisher positiv entschieden. Für alle Haushalte, die keinen Erhöhungsantrag gestellt haben, wird rückwirkend und von Amts wegen geprüft, ob ein Anspruch auf Erhöhung des Wohngeldes besteht. Das waren bisher 91 Wohngeldfälle. Da eine sehr hohe Anzahl von Anträgen noch bearbeitet werden muss, ist auch weiterhin eine deutliche Zunahme von weiteren Bewilligungen zur Erhöhung des Wohngeldes zu erwarten. Der bisherige durchschnittliche Wohngeldbetrag lag 2008 in Mannheim noch bei 107,- €. Bereits im Zeitraum Januar bis April 2009 stieg der Durchschnittsbetrag auf 173,- € und erhöht sich somit um rund 62 %.
 
Neuantragsteller
 
Zusätzlich zu den einkommensschwachen Haushalten, die bereits vor der Reform Wohngeld erhalten haben, haben bis zum jetzigen Zeitpunkt 2.973 Haushalte in Mannheim einen Neuantrag gestellt. 770 Anträge konnten positiv beschieden werden. Bei knapp einem Drittel führte der Antrag zu keinem Wohngeld. Über ca. 1.900 Anträge ist noch zu entscheiden. In der Regel kann man davon ausgehen, dass Zweidrittel der Anträge positiv entschieden werden.
 
Wechsler
 
Ein weiterer Kernpunkt der Reform besteht darin, dass weniger Geringverdiener auf Leistungen nach dem SGB II – Grundsicherung für Arbeitssuchende – oder nach dem SGB XII – Sozialhilfe – angewiesen sind und von nun an Wohngeld beziehen werden. Nach damaligen Schätzungen rechnete man mit einer Zahl zwischen 500 und 1.500 Haushalten.
 
Einmalzahlung nach § 44 Wohngeldgesetz
 
Die Einmalzahlung im Juni 2009 erfolgte an 3.716 einkommensschwache Haushalte. Dabei wurde ein Gesamtbetrag in Höhe von rund einer halben Million Euro ausgezahlt. Die Auszahlung erfolgte zeitgleich an alle Wohngeldberechtigten in Baden-Württemberg. Aus den noch offenen Anträgen 2009 sind noch weitere zu leistende Einmalzahlungen zu erwarten.
 
Finanzvolumen Wohngeld
 
Bis zum jetzigen Zeitpunkt wurden bereits 3.313.015 € – inklusive der Einmalzahlung – in 2009 an Wohngeld ausgezahlt. In 2008 demgegenüber betrug die Jahreszahlung an Wohngeld insgesamt 3.698.122 €. Das sind nahezu 90 % der Gesamtauszahlung von 2008. Allerdings wird der städtische Haushalt dadurch nicht belastet. Die Kosten für das Wohngeld übernehmen je zur Hälfte Bund und Land.
 
Umsetzung der Reform bei der Wohngeldstelle Mannheim
 
Die Wohngeldstelle Mannheim war auf den Publikumsanstieg und Ansturm von Neuanträgen sehr gut vorbereitet. Die Sachbearbeitung wurde durch vier zusätzliche Mitarbeiter personell verstärkt. Da bereits im Vorfeld erkennbar war, dass mit deutlich mehr Vorsprachen zu rechnen ist, wurden die Sprechzeiten ab Januar 2009 kundenfreundlich optimiert und täglich angeboten. Zusätzlich wurde die Zahl der Ansprechpartner von bisher vier auf acht erhöht, sodass die Wartezeiten weiterhin gering waren. Ferner konnte durch die Errichtung einer Information die effiziente Besuchersteuerung kundenorientiert umgesetzt werden. Bei der Bearbeitung der Anträge wurde eine stringente Prioritätensetzung nach sozialer Dringlichkeit vorgenommen. Vorrangig werden Erst- und Folgeanträge bearbeitet, um eine Überbrückung durch Arbeitslosengeld II oder andere Transferleistungen zu vermeiden. Auch Fälle, in denen es ohne das Wohngeld zu einer Bedrohung der Existenz kommen kann, oder Antragsteller, die durch Kurzarbeit von der Wirtschaftskrise betroffen sind, werden umgehend bearbeitet bzw. Erhöhungsanträgen vorgezogen. Trotz der außerordentlich hohen Zahl von Anträgen besteht nur eine sehr geringe Widerspruchsquote von 1 %.
 
Neuordnung des Wohnungswesens bei der Stadt Mannheim
 
Im Zuge der Verwaltungsmodernisierung in der Stadt Mannheim wurde der Fachbereich Wohnen und Stadterneuerung aufgelöst und dessen Aufgaben neu zugeordnet. Seit 31.12.2008 sind Aufgaben mit Schwerpunkt Stadterneuerung und Wohnungsbau beim Fachbereich Städtebau im Dezernat IV angesielt. Aufgaben, die sich schwerpunktmäßig der Wohnungsversorgung von am Wohnungsmarkt benachteiligten Haushalten widmen, gehören seither zum Geschäftsbereich des Fachbereichs Soziale Sicherung, Arbeitshilfen und Senioren im Dezernat II. Diese Neuordnung wurde vor dem Hintergrund der Prozessoptimierung einerseits und einer Verbesserung der Serviceleistungen für den Kunden andererseits vorgenommen.
 
Die Verwaltungsumstrukturierung hat sich insbesondere bei der Umsetzung der Wohngeldreform positiv ausgewirkt. Das zeigte sich beispielsweise bei der Zusammenarbeit von Wohngeldstelle und ARGE-Jobcenter / FB Soziale Sicherung. Gerade bei der Bearbeitung der Wechsler von SGB II / SGB XII- Leistungen in Wohngeld erfolgte eine enge Kooperation zwischen den verschiedenen Bereichen. Gerade hier konnten Prozessoptimierungen festgestellt werden, die auf dieser Umstrukturierung beruhen.
 
Hintergrund:
 
Kernpunkte der Wohngeldreform
 
Das Wohngeld berechnet sich nach dem anzurechnenden Einkommen des Haushaltes, den zu berücksichtigenden Haushaltsmitgliedern und der monatlichen Miete. Die Wohngeldreform beinhaltet vier wesentliche Kernpunkte, die hier ansetzen und die zu Leistungsverbesserungen für einkommensschwache Haushalte in Mannheim geführt haben. Darüber hinaus wurde mit in Kraft treten der Reform auch ein Wechsel aus der Transferleistung in das Wohngeld vereinfacht. Viele erwerbstätige Haushalte mit niedrigen Einkommen sind daher nicht mehr auf den Bezug von Arbeitslosengeld II angewiesen, sondern haben die Möglichkeit Wohngeld zu beantragen.
 
 
1. Maximal zu berücksichtigende Miete angehoben
 
Die bisherige Differenzierung nach dem Baualter und der Ausstattung der Wohnung entfällt. Seit Anfang dieses Jahres bestimmt nur noch die Mietstufe den Höchstbetrag, der bei der Wohngeldberechnung berücksichtigt wird. Die Zugehörigkeit einer Gemeinde zu einer Mietstufe orientiert sich am örtlichen Mietniveau. In Mannheim wurde die Mietstufe von IV auf V erhöht. Bei der Berechnung des Wohngeldes wird seither eine höhere Miete (Grundmiete plus Heizkosten) als bisher berücksichtigt.
 
2. Erhöhung der Einkommensgrenze
 
Neben einer Erhöhung der maximal zu berücksichtigenden Miete, wurde auch die Einkommensgrenze erhöht. Beispielsweise ein/e allein stehende/r Arbeitnehmer/in durfte bisher höchsten ein Nettoeinkommen von 800 € beziehen; seit 1. Januar liegt die Obergrenze bei 860 €.
 
3. Wohngeldauszahlung: Tabellenwerte erhöht
 
Weiterhin wurden die Tabellenwerte um acht Prozent angehoben. In den Wohngeldtabellen lässt sich ablesen, in welcher Höhe das Wohngeld in Abhängigkeit von Haushaltsgröße, Einkommen und Miete ausgezahlt wird.
 
4. Einbeziehung der Heizkosten
 
Angesichts der stark gestiegenen Energiepreise werden erstmals Heizkosten bei der Gewährung von Wohngeld berücksichtigt. In Form eines nach der Anzahl der Haushaltsmitglieder gestaffelten festen Betrages wird eine Pauschale für die Heizkosten gewährleistet – und zwar unabhängig davon, wie hoch die Heizkosten tatsächlich sind. Für eine Person werden 24 € für Heizkosten berücksichtigt, für zwei Personen 31 € und für jede weitere Person im Haushalt zusätzlich 6 €. Dieser Betrag wird zur anrechenbaren Bruttokaltmiete hinzugerechnet.
 
Auszahlung des einmaligen zusätzlichen Wohngeldbetrags nach § 44 Wohngeldgesetz
 
Mit der Abrechnung der Mietnebenkosten für die Wintermonate 2008 / 2009 mussten viele einkommensschwächere Haushalte mit hohen Nachzahlungen rechnen. Aus diesem Grund kamen die Leistungsverbesserungen den Bürgerinnen und Bürgern bereits rückwirkend in Form einer pauschalierten Einmalzahlung zugute. Alle, die in mindestens einem Monat während des Zeitraums vom 1. Oktober 2008 bis zum 31. März 2009 Wohngeld bewilligt worden war, erhielt diesen einmaligen zusätzlichen Wohngelbetrag nach § 44 Wohngeldgesetz. Eine Antragstellung ist hierfür nicht notwendig.
 
Kontakt Wohngeldstelle: Hans-Georg Haußmann, Stadt Mannheim, Fachbereich Soziale Sicherung, Arbeitshilfen und Senioren, Abteilungsleiter Wohnungshilfen und Flüchtlinge, K1, 7-13, 68159 Mannheim, Tel.: 0621/293-3670 / Fax.: 0621/293-3444 E-Mail: hans-georg.haussmann@mannheim.de
 
 
 

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