Mannheim / Metropolregion Rhein-Neckar – Novellierung der Nutzungsordnung der Popakademie Baden-Württemberg
Die Popakademie Baden-Württemberg hat ihre Nutzungsordnung der urheberrechtlichen Verwertung für Songs und Texte ihrer Studierenden einer Novellierung unterzogen. Diese Reform wurde im Sinne des Vorteils für die Studierenden eingeführt und sorgt für bessere Vermarktungsmöglichkeiten von Songs und Texten. Die Regelungen in der neuen Nutzungsordnung sind am Einzelfall orientiert und stärken die Verwertungsrechte der Popakademie-Studierenden. Darüber hinaus steht den Studierenden ein nach neuestem Stand ausgestattetes Studio für alle Produktionen des Hauses zur Verfügung. Die Popakademie bietet seit 2003 als bisher einzige deutsche Ausbildungsinstitution die beiden staatlich anerkannten Bachelor-Studiengänge Musikbusiness und Popmusikdesign an. Die Nutzungsordnung der Mannheimer Hochschuleinrichtung wurde für die Studierenden des Studiengangs Popmusikdesign geschaffen. Die nächsten Erstsemester beginnen ihr Studium zum Wintersemester 2009/10. Die Reform der Nutzungsordnung ist bereits jetzt gültig.
Weitere Informationen zur Popakademie Baden-Württemberg unter www.popakademie.de.