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Bad Dürkheim – Drei Mal mit Alkohol unterwegs

Bad Dürkheim / Metropolregion Rhein-Neckar – Am Mittwoch, dem 10.06.2009, gegen 19.30 Uhr, fuhr der 65-järige Fahrer eines Opel Astra aus dem Dienstbezirk in Weisenheim am Sand bei der Fahrt auf der Speyerer Straße Richtung Ortsmitte beim Abbiegen in den Holzweg gegen einen Betonpoller, den er dabei aus seiner Verankerung riss. Er fuhr seinen Pkw beiseite, besah sich den Schaden und fuhr danach weiter direkt nach Hause. Von dort aus rief er die PI Bad Dürkheim an, meldete den Schaden und gab sich als Verantwortlicher zu erkennen. Dies wäre nicht straflos, aber dennoch irgendwie anerkennenswert gewesen. Leider wurden bei der Aufnahme der Unfalldaten an seiner Wohnanschrift Alkoholgeruch und Alkoholbeeinträchtigung festgestellt. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert deutlich über der absoluten Fahruntüchtigkeit. Damit waren Blutentnahme und Führerscheinbeschlagnahme neben der Strafanzeige wegen Straßenverkehrsgefährdung durch Alkohol mit Verkehrsunfallflucht unumgänglich. In Kenntnis des Wiedererteilungsverfahrens einer Fahrerlaubnis nach Entzug ist es ist nicht ausgeschlossen dass dies die letzte Fahrt mit Pkw gewesen sein wird, womit diese Fahrt sehr weit reichende Folgen gehabt hätte.
 
Glimpflicher davon kam der Fahrer eines Pkw VW Golf auch mit Bad Dürkheimer Zulassung, der in der Nacht zum Feiertrag hin, um 23.35 Uhr, zwischen Weisenheim am Berg und Herxheim am Berg einer Verkehrskontrolle unterzogen wurde. Wegen eines Atemalkoholvortestes mit einem Wert von ca. 0.6 Promille war eine Blutentnahme entbehrlich. Nach beweissicherem Atemalkoholtest auf der Dienststelle erwarten ihn eine Ordnungswidrigkeitenanzeige und ein Fahrverbot von einem Monat, so er das erste Mal auffällig war. Seine Lebensgefährtin konnte ihn von der Dienststelle und das Auto von der Straße abholen.
 
Noch folgenloser war die Fahrt einer 25-jährigen in Wachenheim in der Nacht zu Freitag, dem 12.06.2009. Bei einer Kontrolle kurz nach 01.00 Uhr in Wachenheim wurden bei dem Alkoholvortest und auch bei dem späteren Test auf der Dienststelle jeweils ein Wert knapp unter 0,5 Promille festgestellt. In diesen Fall genügte es, lediglich die Weiterfahrt zu unterbinden. Das Fahrzeug blieb in Wachenheim abgestellt, die Schlüssel wurden befristet in Verwahrung genommen.

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