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Neckar-Odenwald-Kreis – Borkenkäfergefahr

Neckar-Odenwald-Kreis / Rhein-Neckar – Bereits Ende April starker Borkenkäferflug – Waldbesitzer zur Kontrolle und Käferholzaufarbeitung aufgerufen
Offensichtlich konnte der lange schneereiche Winter den Borkenkäfern wenig anhaben. Denn die Förster des Neckar-Odenwald-Kreises stellen bereits seit Ende April einen auffällig starken Schwärmflug bei Buchdrucker und Co. fest. Der April mit seiner trocken-warmen Witterung setzte das Signal für den Schwärmbeginn. Aktuelle Befallssymptome wie Einbohrlöcher und Bohrmehlauswurf sprechen eine deutliche Sprache. Der frühzeitige Schwärmflug und mit ihm die Gefahr einer sich rasant aufbauenden Käferpopulation im Sommer bereiten den Förstern Sorge. Alle Waldbesitzer, insbesondere auch im Kleinprivatwald, sind aufgerufen, der gesetzlichen Verpflichtung zur rechtzeitigen und ausreichenden Käferbekämpfung nachzukommen. Geschieht dies nicht, können die erforderlichen Schutzmaßnahmen notfalls auch behördlich angeordnet werden.
In den nächsten Wochen müssen zur Käferbekämpfung zwei Maßnahmen im Vorgrund stehen: Abschöpfung der bestehenden Käferpopulation und Verhinderung eines Neubefalles durch Beseitigung von jeglichem bruttauglichen Material. Es gilt das Prinzip der „sauberen Wirtschaft“. So sind spätestens jetzt alle im Herbst und Winter liegen gebliebenen Schadhölzer dringend von befallenem Holz zu befreien. Zeichen dieses Altbefalles sind abfallende Borke sowie die Braunfärbung der Kronen. Die Aufarbeitung dieser Befallsherde hat absoluten Vorrang. Kommt die Aufarbeitung zu spät und ist der Käfer bereits ausgeflogen, so ist die nähere Umgebung im Umkreis von etwa 300 Meter dringend auf frischen Befall zu kontrollieren.
Besonders aufmerksam beobachtet werden müssen zerstreut in den Waldbeständen stehende Bäume, die im Zuge des regulären Wintereinschlages angeschoben oder angedrückt wurden. Hier können sich schnell neue Käfernester bilden.
Das Stammholz der gefällten Bäume ist grundsätzlich zu entrinden und muss rasch abgefahren werden. Ist dies nicht möglich, so ist das Holz in sicherer Entfernung vom Wald – mindestens 500 Meter – zu lagern. Für das im Wald verbleibende Gipfelholz bietet sich die mechanische Zerkleinerung durch Hacken oder Mulchen an. Sollten die genannten Maßnahmen nicht ausreichend sein, kann als letzte Möglichkeit an eine Schutzspritzung mit zugelassenen Insektiziden gedacht werden. Hier sind die Schutzvorschriften für Gesundheit und Umwelt, insbesondere des Gewässerschutzes, strikt zu beachten. Nach den Bestimmungen des aktualisierten Pflanzenschutzgesetzes müssen ferner alle behandelten Holzpolter eindeutig markiert und dokumentiert werden.
Ein besonderes Augenmerk ist auf den Stehendbefall in Fichtenbeständen zu richten. Diese Daueraufgabe birgt jedoch oft die Schwierigkeit, dass die Kronen von befallenen Bäumen noch völlig grün erscheinen, während am Stamm bereits auffälliges Bohrmehl herab rieselt oder Rindenteile abfallen. Auch Fichten, bei denen mehr als 30 Prozent der Krone abgebrochen sind, sind sehr käferanfällig. Ein geübtes Auge ist gefragt, um eine massive Schadensentwicklung zu verhindern. Alle Waldbesitzer sind deshalb zur intensiven Kontrolle ihrer Fichtenbestände und den unverzüglichen Aushieb aller befallenen Bäume aufgerufen. Wer zuwartet, bis sich die Kronen rot verfärben, kommt zu spät. Denn dann sind die Käfer bereits ausgeflogen und haben Nachbarbäume befallen. Auch Flächen mit vorjährigem Befall sollten besonders genau auf Neubefall kontrolliert werden.
Für weitere Informationen zum Borkenkäfergeschehen steht die Forstbehörde des Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis jederzeit gerne zur Verfügung.

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