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Ludwigshafen – Zeiser informiert über Wahlsystem

Ludwigshafen / Metropolregion Rhein-Neckar – Rund 115 000 Ludwigshafenerinnen und Ludwigshafener werden am 7. Juni 2009 für die Europa-, Oberbürgermeister-, Bezirkstags-, Stadtrats-, Ortsbeirats- und Ortsvorsteherwahlen an die Urnen gerufen. “Es ist das Wesensmerkmal einer demokratischen Staatsordnung, dass die Bürgerinnen und Bürger ihre politische Führung selbst wählen. Gerade Kommunalpolitik ist Politik direkt vor Ort, deren Auswirkungen die Bürgerinnen und Bürger unmittelbar spüren, deren Akteure sie zum Teil persönlich kennen. Besonders deswegen wünsche ich mir eine hohe Wahlbeteiligung als Legitimation für die vor uns liegenden Aufgaben”, rief Bürgermeister Wilhelm Zeiser im Rahmen einer Pressekonferenz am Montag, 18. Mai 2009, zur Teilnahme an den Wahlen auf. Für Neubürgerinnen und Neubürger sicherlich interessant: Die einzelnen Wahllokale sind im Internetstadtplan, der über die www.ludwigshafen.de  abrufbar ist, hinterlegt.

Bei der Stadtrats- und Ortsbeiratswahl wählt man auf alle Fälle richtig, wenn man oben eine Partei ankreuzt. Daneben haben die Wählerinnen und Wähler die Möglichkeit, zu kumulieren und zu panaschieren. Beim Kumulieren, der Häufung von Stimmen, können bis zu drei Stimmen auf einzelne Personen verteilt werden, das heißt, man kann sowohl eine Liste ankreuzen als auch innerhalb dieser Liste eine bestimmte Zahl von Einzelstimmen vergeben. Insgesamt können die Wahlberechtigten bis zu 60 Einzelstimmen für den Stadtrat (und zwischen sieben und 15 Einzelstimmen für den jeweiligen Ortsbeirat) vergeben. Wer keine Einzelstimmen vergeben möchte, kann auch eine der auf dem Stimmzettel aufgeführten Parteien beziehungsweise Listen durch ein Kreuz neben der jeweiligen Partei in Gänze wählen. Die ihm zustehenden 60 Stimmen werden dann automatisch von oben nach unten auf die Bewerberinnen und Bewerber der jeweils ausgewählten Liste verteilt. Stehen auf einer Liste weniger als 60 Bewerberinnen und Bewerber, werden die bis zu 60 Stimmen entsprechend zugeteilt. Beim Panaschieren besteht die Möglichkeit, Kandidatinnen und Kandidaten verschiedener Listen bei der Stimmvergabe zu berücksichtigen. Die Wählerinnen und Wähler können also ihre 60 Stimmen für den Stadtrat (und zwischen sieben und 15 für die jeweiligen Ortsbeiräte) personenbezogen zuordnen. Im Ergebnis kann dies dazu führen, dass Kandidatinnen und Kandidaten aufgrund einer hohen Anzahl an Personenstimmen in den von den Parteien aufgestellten Listen “nach vorne” gewählt werden.
 
Neuerungen bei der Briefwahl

Mit Zusendung der Wahlbenachrichtigungen besteht auch die Möglichkeit, eine Briefwahl zu beantragen. “Wichtig und neu ist hierbei, dass anders als bei vorhergehenden Wahlen für den Antrag auf Briefwahl keine besonderen Gründe mehr geltend gemacht werden müssen. Damit sollen die Wählerinnen und Wähler die Möglichkeit haben, wenn sie dies wünschen, in aller Ruhe ihre Stimmabgabe zu Hause zu überdenken”, erklärte Zeiser. Das Antragsformular für die Briefwahl befindet sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarten. Die Anträge können schriftlich oder persönlich beim Wahlamt im vierten Obergeschoss des Rathauses eingereicht werden. Dieses ist Montag bis Mittwoch von 8 bis 16 Uhr, Donnerstag von 8 bis 18 Uhr und Freitag von 8 bis 12 Uhr geöffnet. Die Briefwahlunterlagen können persönlich beim Wahlamt bis Freitag, 5. Juni 2009, 12 Uhr, beantragt werden, wobei die Unterlagen grundsätzlich nur an den Wahlberechtigten persönlich ausgehändigt werden dürfen. “Hier ist aber ebenfalls neu, dass ein schriftlich Bevollmächtigter bis zu vier Personen bei der Abholung der Briefwahlunterlagen vertreten kann. Dieser Bevollmächtigte muss der Verwaltung schriftlich versichern, dass er nicht mehr als diese vier Personen vertritt”, erläuterte Zeiser. Schriftlich können die Briefwahl-unterlagen bis Mittwoch, 3. Juni 2009, 18 Uhr, beantragt werden, damit sichergestellt ist, dass die Unterlagen noch rechtzeitig auf dem Postweg zugestellt werden. Wer nachgewiesenermaßen plötzlich erkrankt ist, kann den Antrag noch bis zum Wahlsonntag, 7. Juni 2009, 15 Uhr, stellen.
 
Information für Erstwähler aus EU-Staaten

Für die Beantragung einer Briefwahl wie auch für die Wahlbeteiligung ist wichtig, dass alle in Ludwigshafen wohnenden Erstwählerinnen und -wähler aus EU-Staaten in ein Wählerverzeichnis in der Bundesrepublik eingetragen sein müssen. Der entsprechende Antrag hierfür ist auf einem Vordruck bis spätestens 17. Mai 2009 zu stellen. Dieser Antrag kann bei den Bürgerbüros der Stadt im Rathaus, in der Achtmorgenstraße, in Oggersheim und in Oppau zu den jeweiligen Öffnungszeiten persönlich abgeholt werden. Zum Download steht der Antrag im Internet auf der Seite des Bundeswahlleiters unter www.bundeswahlleiter.de bereit. Wer bereits bei der Europawahl am 13. Juni 1999 oder 13. Juni 2004 in ein Wählerverzeichnis in der Bundesrepublik eingetragen war, muss sich nicht erneut eintragen lassen.
 
 

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