Frankfurt – Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat TuS Koblenz im Einzelrichter-Urteil durch seinen stellvertretenden Vorsitzenden Achim Späth nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss mit einer Geldstrafe von 3000,- Euro belegt.
Beim Meisterschaftsspiel der 2. Bundesliga gegen den FC St. Pauli (2:1) am 17. Mai 2009 wurde versehentlich der Spielberichtsbogen vorzeitig online freigegeben, so dass der Spielberichtsbogen nochmals handschriftlich von beiden Vereinen ausgefüllt werden musste. Auf diesem handschriftlich ausgefüllten Formular wurde von einem Koblenzer Offiziellen versehentlich der Name des Auswechselspielers Njazi Kuqi nicht aufgeführt, so dass nur 17 statt der 18 möglichen Spieler gemeldet waren. Kuqi wurde dann in der 69. Minute mit Zustimmung des Schiedsrichters eingewechselt und nach Hinweis vom Schiedsrichter-Assistenten vor der Fortsetzung des Spiels wieder vom Platz genommen. Damit hatte Koblenz einen nicht einsatzberechtigen Spieler eingewechselt.
Da TuS Koblenz in diesem Fall nur eine leichte Fahrlässigkeit nachzuweisen ist, da es vergessen wurde, den Spieler vom Online-Bogen auf den handschriftlich ausgefüllten Spielbericht zu übertragen, hat der DFB-Kontrollausschuss nach § 7 Nr. 1. g den Rechts- und Verfahrensordnung des DFB eine Geldstrafe beantragt. Ein Punktabzug kommt als Strafe gemäß der Rechts- und Verfahrensordnung nicht in Betracht, da das Spiel nach der Einwechslung von Kuqi noch nicht fortgesetzt war. Aus dem gleichen Grund ist gemäß der Rechts- und Verfahrensordnung auch eine „Spielumwertung“ bei einem evtl. Einspruch nicht möglich. TuS Koblenz hat dem Antrag des DFB-Kontrollausschusses zugestimmt. Das Urteil des DFB-Sportgerichts ist damit rechtskräftig.