• /// METROPOLREGION RHEIN-NECKAR NEWS

Neustadt – Baubeginn Seniorenheim Haardtblick

Neustadt a. d. Weinstraße / Metropolregion Rhein-Neckar – Einen ersten Spatenstich gab es am 7. Mai 2009 für den Neubau des Seniorenheimes Haardtblick. Oberbürgermeister Hans Georg Löffler übergab dabei den „roten Punkt“ an die Vorsitzende des Reichsbundes freier Schwestern Annette Hummel. Die Vorsitzende sagte, es sei ein langer und steiniger Weg bis zum Neubau auf eigenem Grundstück gewesen. Man verfolge das Ziel, Heimat und Wohlgefühl für Bewohnerinnen und Bewohner herzustellen. Dazu bekomme das Haus eine individuelle Einteilung und auch eine großzügige Parkfläche.
 
Der Oberbürgermeister berichtete, dass der Reichsbund das rund 16.500 qm große Grundstück von der städtischen Wirtschaftsentwicklungsgesellschaft erworben hat. Der Reichsbund betreibt seit 1980 ein Alten- und Pflegeheim im GDA-Wohnstift an der Haardter Straße, insbesondere für pflegebedürftige Senioren. Ein Standortwechsel wird notwendig, weil der Mietvertrag ausläuft. Aus diesem Grund beabsichtigt der Reichsbund, in eigener Regie durch einen Neubau eine Einrichtung für die Altenpflege auf dem Gelände der ehemaligen EDON-Kaserne zu schaffen. Löffler: „Die Errichtung dieses Gebäudes mit 120 Betten bedeutet für die städtische Wirtschaftsentwicklungsgesellschaft einen bedeutenden Baustein des Konversionsprojektes. Aufgrund der Modifikation des ursprünglichen Rahmenplanes sind größere Flächen für eine Mischnutzung entstanden, die es erlauben, an dieser Stelle ein Pflegeheim zuzulassen.“
 
Der Neubau des Seniorenheimes ist der zweite Schritt nach dem Lebensmittelmarkt LIDL hin zu einer neuen Dorfmitte für Lachen-Speyerdorf. Das Gebäude, das die Adresse Gäubahnstraße 2 erhält, liegt in räumlicher Nähe zu neu entstehenden örtlichen Versorgungseinrichtungen.
 
Zwischen der Baugenehmigung im Juni 2008 und dem heutigen Spatenstich lag noch ein Klageverfahren des angrenzenden Flugsportvereins. Im Eilverfahren, welches bis zum Oberverwaltungsgericht in Koblenz ging, erklärten die Gerichte, dass alles dafür spreche, dass die erteilte Baugenehmigung keine den Flugsportverein schützenden Vorgaben verletze. Des Weiteren sei das Pflegeheim bei seiner Verwirklichung keinen unzumutbaren Lärmimmissionen ausgesetzt.
 

DIESE MELDUNG BITTE TEILEN UND WEITERLEITEN! DANKE!

  • PREMIUMPARTNER
    Pfalzbau Ludwigshafen


    PREMIUMPARTNER
    Kuthan Immobilien


    PREMIUMPARTNER
    HAUCK KG Ludwigshafen

    PREMIUMPARTNER
    Edeka Scholz


    PREMIUMPARTNER
    VR Bank Rhein-Neckar

    PREMIUMPARTNER
    Hier können Sie werben!


    PREMIUMPARTNER



///MRN-News.de