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Mannheim – Verwaltungsinfos über Lebensmittelhygiene

Mannheim / Metropolregion Rhein-Neckar  – Stadtverwaltung informiert: Lebensmittelhygiene bei Straßen-, Vereins- und Nachbarschaftsfesten
Nach dem langen Winter lockt das frühsommerliche Wetter die Menschen wieder in die Gärten und Parks. Die ersten Grillabende im kleinen Kreis läuteten die Freiluftsaison ein. Die Hochsaison für Feste im Freien mit allen erdenklichen kulinarischen Genüssen steht unmittelbar bevor. Dies ist ein Anlass für die Verbraucherschützer im Fachbereich Sicherheit und Ordnung, jetzt erneut auf die Beachtung wichtiger Hygienegrundsätze hinzuweisen. Die Erfahrungen aus den Kontrollen der Lebensmittelüberwachung auf Straßen- und Vereinsfesten im vergangenen Jahr zeigen, dass nach wie vor mangelnde Kühlung bei der Lagerung leicht verderblicher Lebensmittel, fehlende Handwascheinrichtungen und ungeeignete Trinkwasserschläuche am häufigsten zur Beanstandung von Verkaufsständen führten. Die verantwortlichen Betreiber gehen oft zu sorglos mit der Gesundheit ihrer Besucher um und unterschätzen die Risiken, die durch unsachgemäßen Umgang mit leicht verderblichen Lebensmitteln wie Fleischwaren, Salaten, belegten Brötchen und Torten entstehen können. Hygienefehler können schwerwiegende Erkrankungen verursachen und besonders bei Kleinkindern und älteren Menschen unter Umständen lebensbedrohlich werden.
 
Die Vielzahl der Veranstaltungen in den Sommermonaten, die fast immer geballt an den Wochenenden stattfinden, erlauben den städtischen Lebensmittelkontrolleuren nur Stichprobenkontrollen. Standbetreiber bei Großveranstaltungen werden allerdings regelmäßig und grundsätzlich vor Verkaufsbeginn überprüft. Sie sind dann noch in der Lage, festgestellte Mängel rechtzeitig zu beheben.
 
Jeder, der Lebensmittel herstellt, behandelt oder in Verkehr bringt, haftet zivil- und strafrechtlich dafür, dass dies einwandfrei erfolgt. Besser ist es daher in jedem Fall, wenn die Hygieneanforderungen im Vorfeld in die Planungen einbezogen werden. Das Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum Baden-Württemberg hat diese Anforderungen in einem Leitfaden zusammengefasst. Weitere hilfreiche Tipps zur Vermeidung von Lebensmittelinfektionen für Ehrenamtliche bei Vereinsfesten, Freizeiten und ähnlichen Veranstaltungen liefert auch das Merkblatt des Regierungspräsidiums Stuttgart – Landesgesundheitsamt. Beide Informationsquellen sind erhältlich bei der Abteilung Verbraucherschutz im Fachbereich Sicherheit und Ordnung – Team Lebensmittelüberwachung – in K 7, Zimmer 301-305 (während der Öffnungszeiten), abrufbar auf den Internetseiten des Fachbereichs Sicherheit und Ordnung www.mannheim.de/sicherheit-und-ordnung oder können auf Wunsch auch per Post zugeschickt werden.
 
Zusätzlich stehen die Fachleute bei Bedarf auch gerne für eine persönliche Beratung der Veranstalter von Straßen-, Vereins- und Nachbarschaftsfesten zur Verfügung. Entsprechende Termine können über die Rufnummer 293 – 2525 vereinbart werden.

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