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Neustadt – Altriper-Ratsstreit endet mit Vergleich

Rheinpfalzkreis – Altrip /Neustadt / Metropolregion Rhein-Neckar  – Streit um Äußerungen eines Altriper Ratsmitglieds beigelegt – Altrips Bürgermeister als Kläger und ein Altriper Ratsmitglied als Beklagter haben in der mündlichen Verhandlung des Verwaltungsgerichts Neustadt am 25. März 2009 ihren Streit um Äußerungen des Beklagten beigelegt und auf Vorschlag des Gerichts einen Vergleich abgeschlossen.

Hintergrund des Rechtsstreits war, dass im Zusammenhang mit dem Planfeststellungsbeschluss betreffend den Polderbau bei Altrip fünf Mitglieder des Gemeinderats – u.a. der Beklagte – ein Gespräch bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd geführt hatten. Der Kläger hatte danach Klage beim Verwaltungsgericht erhoben und von dem Beklagten Widerruf und Unterlassung von diesem zugeschriebenen Äußerungen verlangt, dass er, der Kläger, zu diesem Gespräch eingeladen gewesen sei und rechtzeitig hiervon erfahren habe.

In dem nunmehr abgeschlossenen Vergleich hat der Beklagte erklärt, dass er davon ausgegangen sei, dass der Kläger von dem Gesprächstermin in Neustadt unterrichtet und hierzu eingeladen worden sei. Er schließe allerdings nicht aus, dass dieser damalige Meinungsstand objektiv unzutreffend gewesen sei.

Der Kläger hat erklärt, dass er nicht in Frage stelle, von dem Gesprächstermin vor dessen Beginn Kenntnis erhalten zu haben. Der Zeitpunkt der definitiven Kenntnis sei für ihn allerdings zu spät gewesen, um in irgendeiner Weise noch Einfluss nehmen zu können.

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