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Ludwigshafen – FWG bedauert Landesregierungsentscheid

Ludwigshafen / Metropolregion Rhein-Neckar –  Mainz – Neuregelung bei der Briefwahl: Begründung entfällt! – Wahlunterlagen werden wieder nicht nach Hause zugestellt!
Mit Schreiben vom 15. März hat die FWG-Ratsfraktion die Oberbürgermeisterin darum gebeten, alle wahlberechtigen Bürgerinnen und Bürger in geeigneter Form darüber zu informieren, dass es bezüglich der Briefwahl eine Änderung gibt. Wie uns die rheinland-pfälzische Staatskanzlei im Februar als Antwort auf eine Anfrage unserer Fraktion mitteilte, kann „………durch die bereits im vergangenen Jahr vor- genommene Änderung des Kommunalwahlgesetzes nunmehr die Briefwahl bei der Kommunalwahl analog zu den Regelungen für Bundestag- und Europawahlen ohne Angabe und Glaubhaftmachung von Hinderungsgründen beantragt werden.“ 
 
Die Freien Wähler begrüßen dies ausdrücklich, weil in Anbetracht von 6 Stimm- zetteln (!), Europa-, Bezirkstag-, Stadtrats-, Ortsbeirats-, Oberbürgermeister- und Ortsvorsteherwahl, sich viele Wählerinnen und Wähler, nicht nur die älteren, am Wahlsonntag in der Wahlkabine schlicht und einfach überfordert fühlen und insbesondere beim Kumulieren und Panaschieren ungewollt Fehler begehen und so oftmals nur einen Bruchteil ihrer Personenstimmen vergeben. Viele hält die Stimmzettelflut auch vom Wahlgang gänzlich ab. Bisher – also mit dem Erfordernis einer Begründung (Abwesenheit am Wahltag, Krankheit usw.) – hat bereits mehr als jeder 6. Wähler von der Briefwahl Gebrauch gemacht. Eine rechtzeitige und umfassende Information über den Wegfall einer Begründung könnte diesen Anteil noch deutlich steigern.         
 
Auslöser dieser Mitteilung der Staatskanzlei war die (wiederholte) Bitte der FWG-Fraktion an Ministerpräsident Kurt Beck im Januar, noch einmal zu prüfen, ob nicht doch in Anbetracht der Fülle an Stimmzetteln die Wahlunterlagen wie in Baden-Württemberg seit ewigen Zeiten praktiziert den Wählerinnen und Wählern nach Hause zugestellt werden können. Wörtlich heißt es in der Antwort der Staatskanzlei: „Die rheinland-pfälzische Landesregierung ist der Auffassung, dass die Übersendung der Stimmzettel an alle Wahlberechtigten insbesondere aus verfassungsrechtlichen Bedenken nicht erfolgen soll.“ Begründet wird dies mit einer möglichen Verletzung des Grundsatzes der geheimen Wahl. Im Klartext, so die FWG-Ratsfraktion, heißt dies, unser baden-württembergischer Nachbar riskiert seit Jahren Wahlanfechtungen wegen Verstoß gegen die Verfassung. Ausgerechnet unsere Landesregierung zeigt hier mit dem Finger zum Nachbarn, wo doch gerade höchstrichterlich entschieden wurde, dass die auch von Rheinland-Pfalz bisher festgeschriebene 3,03 %-Hürde für die Wahlen zu den Kommunalparlamenten verfassungswidrig war und deshalb nun ganz schnell gesetzlich abgeschafft wurde. In Baden-Württemberg gibt es diese Hürde nicht; auch hier war der Nachbar der Zeit voraus. Die FWG-Ratsfraktion bedauert die nicht nachvollziehbare Entscheidung der Landesregierung.
 
 

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