Metropolregion Rhein-Neckar – Das Angebot klingt verlockend: die Sonderfahrt ist umsonst, Ehepartner bzw. bis zu 4 weitere Personen dürfen ebenfalls kostenlos mitfahren und erhalten je ein EXTRA- Geschenk im Wert von 78 Euro – und am Zielort muss man nur den garantierten Hauptgewinn von 1568,00 Euro in Empfang nehmen.
Hierzu das Kompetenzzentrum Polizeiliche Prävention: „ Wir können nur raten, von derlei Kaffeefahrten die Finger zu lassen. Denn solche „Wanderlager“, so der Fachbegriff, sind in aller Regel höchst unseriös.“ Am nächsten Montag, 16.03.09, könnte man im Raum Neustadt/Edenkoben bei einer solchen Fahrt wieder zusteigen: in Edesheim, Edenkoben, Maikammer, Hambach, Neustadt, Lachen-Speyerdorf und Mußbach. Wohin genau die Reise bei dieser Sonderfahrt durch die romantische Heimatlandschaft direkt zum Verwaltungsbüro geht, ist der Einladung nicht zu entnehmen. Versprochen werden nur die angeblich tollen Gewinne.
Eine ältere Dame an der Weinstraße hat auch eine dieser Einladungen erhalten. Darin schreibt ein „Kontenverwaltungszentrum“, dass man mit der Auflösung einer Firma beauftragt sei. Hierbei habe man festgestellt, dass Frau Müller (Name geändert) noch über ein Guthaben von 1568 Euro verfüge. Dieser Betrag könne Frau Müller bei besagter Sonderfahrt abholen. Einige bei anderen Fahrten der Firma nicht eingelöste oder vergessene Prämien bekomme sie als Geschenk noch obendrauf. Wenn Frau Müller sich nicht zur Teilnahme meldet, wird der zugesicherte Betrag einer wohltätigen Organisation gespendet, so die weiteren Ausführungen.
Aufgrund zahlreicher negativer Vorfälle in der Vergangenheit warnt die Polizei eindringlich vor den Gefahren speziell für ältere Menschen bei der Teilnahme an einer Kaffeefahrt. Mit Namen wie Servicebüro, Verwaltungsbüro oder Eventverwaltung wird versucht, die wahre Identität des Veranstalters zu verschleiern. Statt einer offenkundigen Adresse weisen die Anmeldescheine der Fahrtteilnehmer nur ein anonymes Postfach aus. Das ist schon ein erster mehr als deutlicher Hinweis auf die unsauberen Praktiken, die zu erwarten sind.
Wie im vorliegenden Fall wird auch das Ziel der Fahrt meist nicht genannt. Wäre der Zielort vorab bekannt, könnten dort in aller Regel die Ordnungsbehörden oder die Polizei einschreiten und die illegalen Verkaufsveranstaltungen für überteuerte Waren, die mit falschen Versprechungen angeboten und zum Teil durch Ausüben von psychischem Druck verkauft werden, unterbinden.
Fazit: Einladungen zu Kaffeefahrten mit Gewinnversprechen gehören in den Papierkorb! Weitere Aufklärung erhalten sie beim Kompetenzzentrum Polizeiliche Prävention des Polizeipräsidiums Rheinpfalz in Ludwigshafen, Tel. 0621/963-2510 oder der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz.