Südliche Weinstraße / Landau i. d. Pfalz /Metropolregion Rhein-Neckar – Schweinepest: Wildschweine im Landkreis Südliche Weinstraße und Stadt Landau werden stärker überwacht
Wegen der im Landkreis Südwestpfalz bei einem Wildschwein festgestellten Schweinepest wurden zahlreiche Gebiete in Rheinland-Pfalz – darunter auch der Landkreis Südliche Weinstraße und das Gebiet der Stadt Landau – vom Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz vorsorglich mit einer tierseuchenrechtlichen Anordnung als Monitoringgebiete ausgewiesen. Um eine mögliche Verschleppung des Schweinepesterregers in die hiesigen Schwarzwildbestände frühzeitig festzustellen, müssen ab sofort alle erlegten aber auch verunfallte sowie verendete Wildschweine auf Schweinepest untersucht werden.
Aufgrund der Anordnung des Landesuntersuchungsamtes sind Jäger ab sofort verpflichtet, von jedem erlegten bzw. verendeten Wildschwein unverzüglich Proben (Blut und Milz) zu entnehmen und zusammen mit dem Begleitschein dem Landesuntersuchungsamt in Koblenz zur Schweinepestuntersuchung zuzuleiten.
Die Schwarzwildpopulation soll durch intensive und konsequente Bejagung bis unter zwei Stück/100 ha Waldrevier verringert werden. Besonders sollen alle Frischlinge und Überläufer intensiv bejagt werden sowie Bachen ohne abhängige Jungtiere. Über Einzel- und Gemeinschaftsansitzjagd hinaus, sollen großräumige revierübergreifende Bewegungsjagden durchgeführt werden. Dazu sollten möglichst nur Hunde ortsansässiger Jagdausübungsberechtigter eingesetzt werden.
Die Anordnung des Landesuntersuchungsamtes wurde am 10.03.2009 veröffentlicht und ist ab sofort rechtlich bindend.