Schifferstadt / Metropolregion Rhein-Neckar – In ihrem Schifferstadter Bildungszentrum führt die Volkshochschule des Rhein-Pfalz-Kreises seit Dezember im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung Beratungsgespräche für den Bildungsprämiengutschein durch. Falls die Voraussetzungen erfüllt sind, kann der Prämiengutschein am Ende des Beratungsgespräches direkt ausgestellt werden.
Die Globalisierung und die Wissensgesellschaft stellen die Menschen vor große Herausforderungen, die durch den demographischen Wandel noch verstärkt werden: Wissen sowie die Fähigkeit, das erworbene Wissen anzuwenden, müssen durch Lernen im Lebenslauf ständig angepasst und erweitert werden. Nur so können persönliche Orientierung, gesellschaftliche Teilhabe sowie Beschäftigungsfähigkeit erhalten und verbessert werden. Die Bundesregierung möchte mit dem Prämiengutschein insbesondere die Bürgerinnen und Bürger, die ein geringeres Einkommen haben, in ihrer individuellen beruflichen Weiterbildung unterstützen und zur Weiterbildung motivieren.
Einen Prämiengutschein in Höhe von bis zu 154 Euro können Erwerbstätige erhalten, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen derzeit 17.900 Euro (bei gemeinsam Veranlagten: 35.800 Euro) nicht übersteigt. Mindestens die gleiche Summe müssen sie selbst für die Weiterbildung aufbringen. Der Gutschein wird für Maßnahmen ausgestellt, die Kenntnisse und Fertigkeiten vermitteln, die dem beruflichen Fortkommen dienen, die außerhalb des Betriebes stattfindet, dem die oder der Begünstigte angehört, und die über arbeitsplatzbezogene Anpassungsfortbildungen hinausgehen.
Um einen solchen Gutschein zu erhalten, ist ein persönliches Beratungsgespräch verpflichtend, in dem auch die Voraussetzungen individuell geklärt werden. Zu diesem Gespräch müssen folgende Unterlagen mitgebracht werden: Lichtbildausweis (Reisepass, Führerschein, Personalausweis), letzter (oder vorletzter) Einkommensteuerbescheid oder ersatzweise eine Nichtveranlagungsbescheinigung (NVB) oder eine Lohnbescheinigung des Arbeitgebers mit Selbstauskunft zum Einkommen, Nachweis über den Aufenthaltstatus, falls keine deutsche Staatsbürgerschaft vorliegt.
Der Prämiengutschein kann nach Wahl der begünstigten Person in einer der auf dem Gutschein genannten Weiterbildungseinrichtung eingelöst werden. Die Volkshochschule des Rhein-Pfalz-Kreises nimmt auch Prämiengutscheine an, die in einer anderen Beratungsstelle ausgestellt wurden.
Der Prämiengutschein wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und aus dem Europäischen Sozialfonds der Europäischen Union gefördert. Er ist eine Komponente der „Bildungsprämie“, ein Finanzierungsmodell für individuelle berufliche Weiterbildung. Für das Jahr 2009 ist die Einführung der beiden anderen Komponenten, das „Weiterbildungssparen“ und das „Weiterbildungsdarlehen“ geplant.
Umfassende Informationen über die Bildungsprämie sind auch im Internet unter www.bildungspraemie.info abrufbar. Ansprechpartnerin im KVHS-Bildungszentrum ist Tina Müller, Telefon 06235/6022 (dienstags und donnerstags).