Landau i. d. Pfalz / Metropolregion Rhein-Neckar – Erste Sonderabfallsammlung 2009 für Haushalte in der Stadt Landau in der Pfalz – Von A wie Altmedikamente bis Z wie Zink-Kohlebatterien
Am Mittwoch, 4. März, können in den Ortsteilen und am Donnerstag, 5. März, im Bauhof Sonderabfälle in haushaltsüblichen Mengen (50 kg/50 l) unentgeltlich abgeben werden.
Folgende Stoffe sind Sonderabfälle:
Desinfektionsmittel, Säuren, Laugen, Beizmittel, Reinigungsmittel, flüssige oder pastöse Farben und Lacke, Leim- und Klebemittel, Medikamente (ohne Karton und Beipackzettel), Pflanzenschutzmittel, Schädlingsbekämpfungsmittel, leere Ölkanister, ölverschmutzte Lappen und ähnliches.
Mit Inkrafttreten der Batterieverordnung zum 1. Oktober 1998 sind Verkaufsstellen von Haushaltsbatterien zur kostenlosen Rücknahme von Altbatterien verpflichtet. Die Abgabemöglichkeit von Geräte- und Starterbatterien bei der Sonderabfallsammlung bleibt zusätzlich bestehen. Der EWL weist jedoch darauf hin, dass beim Kauf einer Starterbatterie auf die Rückgabe der „verbrauchten“ Autobatterie geachtet werden sollte, da sonst zusätzliche Kosten anfallen.
Nicht zu den Sonderabfällen gehören vollständig ausgehärtete Altlacke und Altfarben. Sie können über die graue Restabfalltonne entsorgt werden. Restentleerte Verpackungen aus Glas, Kunststoff, Papier oder Metall (auch von Farben oder Lacken) gehören in den Wertstoffsack. Ebenfalls nicht angenommen werden neben Styropor auch Leuchtstoffröhren. Eine Entsorgung von Leuchtstoffröhren ist ganzjährig am Entsorgungszentrum „Am Hölzel” möglich.
Privathaushalte, sonstige Einrichtungen mit Asbestabfällen sowie Gewerbebetriebe /Abfallerzeuger, die größere Mengen (über 50 kg) an Sonderabfällen entsorgen lassen möchten, setzen sich bitte vorab mit dem Entsorgungs- und Wirtschaftsbetrieb Landau (Tel: 9208 -43, -42, -41) in Verbindung. Bei diesen Fällen ist die Abgabe von Sonderabfällen allerdings kostenpflichtig.
Für eine reibungslose Annahme der Sonderabfälle ist es erforderlich, dass diese grob vorsortiert sind und nicht vermischt abgegeben werden.
Der EWL weist darauf hin, dass aus Sicherheitsgründen außerhalb der Standzeit keine Sonderabfälle angenommen werden können. Gleichfalls dürfen im Bauhof vor dem Eintreffen beziehungsweise nach der Abfahrt des Sammelfahrzeuges keine Sonderabfälle angenommen werden. Der Sonderabfall muss persönlich am Schadstoffmobil abgegeben werden.
Sammlung in den Ortsteilen am Mittwoch, 4. März 2009
08:00 – 09:00 Dammheim vor der Turnhalle;
09:30 – 10:30 Nußdorf gegenüber dem Sportplatz;
11:00 – 12:00 Godramstein beim Sportplatz;
13:00 – 14:00 Arzheim vor dem Dorfgemeinschaftshaus;
15:00 – 16:00 Wollmesheimer Höhe, Parkplatz am Siedlerheim
Sammlung 2 März 2009 08:00 – 09:00 Mörlheim bei der Ortsverwaltung;
09:30 – 10:30 Queichheim vor der Turnhalle;
11:00 – 12:00 Horstring, Danziger Platz – Parkplatz Süd;
13:00 – 14:00 Wollmesheim, vor dem Dorfgemeinschaftshaus;
15:00 – 16:00 Mörzheim, vor der Schule
2. Sammlung im Bauhof, am Donnerstag, 5. März 2009
Haushaltsübliche Mengen an Sonderabfällen können in der Zeit von 9 bis 17 Uhr am Sammelfahrzeug im Bauhof, Albert-Einstein-Straße 18, abgegeben werden. Am Mittwoch, 4. März 2009, können im Bauhof keine Sonderabfälle angenommen werden.