Worms / Metropolregion Rhein-Neckar – Zukunft der ARGEN – Mit Schreiben vom 16.02.09 hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales jetzt einen Gesetzesentwurf zur zukünftigen Ausgestaltung des Sozialgesetzbuches II vorgelegt, der von einer Arbeitsgruppe auf Bund- und Länderebene nach nunmehr einem Jahr zähem Verhandelns endlich einvernehmlich erarbeitet werden konnte.
„Vor dem Hintergrund der zunehmenden Arbeitslosigkeit wird endlich damit die nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes seit langem eingeforderte Entscheidung über die verfassungskonforme Zukunft der ARGEn auf den Weg gebracht“, erklärt hierzu Oberbürgermeister Kissel (Worms) nach einer ersten Durchsicht dieses Gesetzesentwurfes.
Die bisherige Zusammenarbeit zwischen Kommune und der Bundesagentur für Arbeit in den zukünftigen „Zentren für Arbeit und Grundsicherung“ (ZAG) bleibt im Grundsatz auch weiterhin möglich und der Bescheid aus einer Hand für die Hilfeempfänger ist sichergestellt. Ebenfalls ist mit Erleichterung festzustellen, dass auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den jetzigen ARGEn mit diesem Gesetzesvorschlag endlich mehr Sicherheit in ihrer beruflichen Zukunft signalisiert werden kann. Sichergestellt wird auch die Forderung, dass der Bund in der Finanzverantwortung für das SGB II dauerhaft verbleibt.
Zu bedauern ist laut Oberbürgermeister Kissel allerdings, dass dieser Vorschlag im Vorfeld nicht mit den kommunalen Spitzenverbänden abgestimmt wurde und damit die berechtigten Interessen der Städte weiterhin nur unzureichend berücksichtigt sind. So soll sich die zukünftige Weisungsbefugniss der Städte laut Gesetzesentwurf auf materiell-rechtliche Fragen beschränken und damit wesentliche steuerungsrelevante Fragen, wie z.B. Haushaltsaufstellung, Organisation, Abschluss von Zielvereinbarungen entweder grundsätzlich ohne kommunale Beteiligung geklärt oder zumindest im Konfliktfall vom Bund entschieden werden. Eine Kernforderung der Kommunen der aktiven Mitgestaltung der Arbeitsmarktpolitik und ein Mitspracherecht auf Augenhöhe vor Ort wird damit nicht erfüllt.
„Dieser Gesetzesentwurf“, so Kissel, „muss daher im weiteren Gesetzgebungsverfahren noch unbedingt um kommunale Anforderungen ergänzt werden. Trotzdem muss dieses Verfahren jetzt zeitnah erfolgen, um einen reibungslosen Übergang der ARGEn in die neue Kooperationsform zu ermöglichen.“
Der Oberbürgermeister hoffe, dass die gefundene Regelung jetzt nicht wieder parteipolitisch zerredet werde.