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Worms – Informationen zur Kommunalwahl 2009

Worms / Metropolregion Rhein-Neckar – Am 7. Juni diesen Jahres finden in Rheinland-Pfalz allgemeine Kommunalwahlen statt. In Worms sind der Stadtrat, die Ortsbeiräte und die Ortsvorsteher neu zu wählen. Wahlberechtigt sind neben den deutschen Staatsangehörigen auch Bürgerinnen und Bürger aus anderen EU-Ländern.

Für den Wormser Stadtrat sind für die neue Legislaturperiode 52 Ratsmitglieder zu wählen. Bei der Wahl der Ortsbeiräte sind in den Ortsbezirken Neuhausen und Pfeddersheim jeweils 15 Ortsbeiratsmitglieder, in Abenheim, Heppenheim, Herrnsheim, Hochheim, Horchheim, Leiselheim, Pfiffligheim, Rheindürkheim, Weinsheim und Wiesoppenheim jeweils 11 und in Ibersheim 9 Ortsbeiratsmitglieder zu wählen.
Entsprechend der Kommunalwahlordnung weist Oberbürgermeister Michael Kissel in seiner Eigenschaft als Stadtwahlleiter der kreisfreien Stadt Worms auf folgende wesentliche Punkte hin: Wahlvorschläge können von Parteien und von Wählergruppen, Wahlvorschläge zur Wahl der Ortsvorsteher auch von Einzelbewerbern eingereicht werden. Parteien und Wählergruppen können zur Wahl des Ortsvorstehers auch einen gemeinsamen Bewerber in einem gemeinsamen Wahlvorschlag benennen. Neuauftretende Parteien müssen spätestens am Dienstag, 21.4.09, bis 18 Uhr beim Landeswahlleiter, Statistisches Landesamt, Mainzer Str. 14-16, 56130 Bad Ems, die Teilnahme an der Wahl anzeigen.
Die vollständig unterzeichneten Wahlvorschläge sollen mit allen erforderlichen Anlagen möglichst frühzeitig, jedoch spätestens bis Montag, 27. April, 18 Uhr, bei der Stadtverwaltung Worms, Marktplatz 2, 67547 Worms eingereicht werden. Die Wahlvorschläge verschiedener Parteien und Wählergruppen können miteinander verbunden werden (Listenverbindung). Die Verbindung muss dem zuständigen Wahlleiter spätestens am Freitag, 15. Mai 2009, 18 Uhr schriftlich von den Vertrauenspersonen erklärt werden.
Nähere Informationen sowie Vordrucke für Wahlvorschläge, Versammlungsniederschriften zur Aufstellung der Bewerber, Bescheinigungen der Wählbarkeit und andere für die Kommunalwahl wichtige Unterlagen sind bei der Stadtverwaltung Worms im Rathaus, Marktplatz 2, 67547 Worms, Zimmer 318 und 319 (3.OG) erhältlich.
Eine entsprechende Bekanntmachung zur Einreichung von Wahlvorschlägen mit detaillierten Informationen wurde im städtischen Amtsblatt Nr. 6 vom 13.02.2009 veröffentlicht und ist zudem im Internet unter www.worms.de abrufbar. Das Amtsblatt ist kostenlos erhältlich an der Rathauspforte, am Infoschalter des Ämtergebäudes (Adenauerring 1), bei den Ortsverwaltungen sowie der Stadtinformation am Neumarkt.

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