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Ludwigshafen – Besonderer Möbeltransport auf der BAB 6

Ludwigshafen / Metropolregion Rhein-Neckar – Am 10.02.2009 um 11:20 Uhr stellte eine Zivilstreife der Autobahnpolizei Wattenheim einen Pkw-Führer an der Anschlussstelle Ludwigshafen-Nord fest, welcher eine Couch auf dem Dach seines Pkw transportierte. Die Couch wurde durch den 28-jährigen Fahrzeugführer aus dem Raum Darmstadt mit lediglich einem Gurt an der Dachreling befestigt und drohte auf die Fahrbahn zu stürzen. Die Beifahrerin hielt die Couch bei orkanartigen Windböen mit ihrer rechten Hand aus dem geöffneten Fenster der Beifahrertüre fest. Der Pkw konnte durch die Zivilstreife an der Anschlussstelle Ludwigshafen-Nord von der BAB geleitet werden. Auf der B 9 konnte der Pkw dann angehalten werden. Durch die unzureichende Ladungssicherung und der orkanartigen Windverhältnisse hing es lediglich nur vom Zufall ab, dass die Couch nicht auf die Fahrbahn der BAB 6 fiel. Gegen den Fahrzeugführer wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen des Verstoßes im Hinblick auf die nicht ordnungsgemäße Ladungssicherung eingeleitet. Die Weiterfahrt wurde dem Fahrzeugführer untersagt.
 

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