Ludwigshafen / Metropolregion Rhein-Neckar – Steinruck: Urteil des Bundessozialgerichts stellt klar, dass die Hartz-IV Sätze für Kinder zu gering sind / Gesetzgeber hat versagt
Das Bundessozialgericht habe mit seinem heutigen Urteil das Thema Kinderarmut wieder ganz vorn auf die Tagesordnung gesetzt, sagte die DGB Regionsvorsitzende, Jutta Steinruck. Dies sei notwendig und deshalb begrüßenswert. Das Gericht kritisierte in seinem Urteil, dass die Hartz-IV Regelsätze für Kinder ohne Berücksichtigung des tatsächlichen Bedarfs festgelegt worden seien. Steinruck: „DGB und Wohlfahrtverbände haben immer wieder eindringlich darauf hingewiesen, dass die Hartz-IV Sätze, insbesondere für Kinder, auf ein angemessenes Niveau angehoben werden müssen. 1,02 Euro am Tag für Essen und 8 Euro im Monat für Windeln sind völlig realitätsfern.“ An Ausflüge am Wochenende oder einen Kinobesuch sei in diesen Familien nicht zu denken. So grenze man systematisch Kinder aus sozialen Netzwerken aus.
Nicht umsonst hätte die Kindermut seit Einführung der Hartz-Gesetze drastisch zugenommen. Im März 2007 lebten bundesweit 1,93 Millionen Kinder unter 15 Jahren in Familien mit Arbeitslosengeld II. Das ist jedes sechste Kind in Deutschland, in Rheinland-Pfalz sind dies fast 70.000 Minderjährige. Steinruck forderte, dass die Existenzsicherung von Kindern und Familien mit Arbeitslosengeld II ein dauerhaftes Thema auf der Tagesordnung der Koalition sein müsse.
Steinruck: „Es ist ein Armutszeugnis für die Politik, dass gerade bei den Kindern so grobe Fehler gemacht worden sind. Die Bundesregierung sollte jetzt wenigstens handeln und nicht erst das Urteil des Bundesverfassungsgerichts abwarten.“