Ludwigshafen / Rhein-Neckar – Auswirkungen der Erbschaftsteuerreform 2008
Nach langer politischer Diskussion wurde kurz vor dem Jahreswechsel 2008 die Reform des Erbschaft- und Schenkungssteuergesetzes verabschiedet. Sie hat nach Meinung der Steuerexperten der Industrie- und Handelskammer (IHK) Pfalz das Ziel, einen Beitrag zur dringend notwendigen Steuervereinfachung zu leisten, verfehlt. Die IHK Pfalz bietet allen, die sich einen Überblick über die nunmehr verbindlich Erbschaftsteuerreform 2008 verschaffen wollen, am 2. Februar eine Informationsveranstaltung.
Nicht zuletzt durch die intensiven Bemühungen der IHK-Organisation konnten die in dem ursprünglichen Reformentwurf vorgesehenen überlangen Fortführungsfristen verbunden mit der sogenannten Fallbeilwirkung bei Nichteinhaltung der Fristen abgeschwächt werden. Wenn auch viele Forderungen der gewerblichen Wirtschaft unerfüllt blieben, wurde mit der zeitanteiligen Nachversteuerung, dem Wegfall der Indexierung der Lohnsumme, der weiten Definition der Investitionsklausel sowie der Öffnung des vereinfachten Ertragswertverfahrens für Unternehmen ein Reformgesetz erreicht, das die schlimmsten Auswirkungen verhindert.
Dieser Teilerfolg dürfe, so die IHK Pfalz, jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass durch die nunmehr vorliegenden erbschaftsteuerlichen Begünstigungen, die unter engen rechtlichen Voraussetzungen zu erreichen sind, der Beratungsbedarf für Unternehmen, die eine Nachfolgeplanung angehen müssen, keineswegs geringer werde.
Die Veranstaltung findet am 2. Februar 2009, 15.00 bis ca. 17.30 Uhr im Haus I der IHK Pfalz statt. Die Teilnahme ist kostenfrei. Anmeldeschluss ist der 31. Januar. Anmeldung bei der IHK Pfalz, Thomas Schmitz, Tel. 0621 5904-1512, thomas.schmitz@pfalz.ihk24.de.