Heidelberg / Rhein-Neckar – Landesfamilienpass: Die Gutscheine für 2009 sind da
Alle Familien im Stadtkreis Heidelberg, die im Besitz eines Landesfamilienpasses sind, können ab sofort die neuen Gutscheine und die Broschüre für 2009 bei den Bürgerämtern abholen. Für die Aushändigung der Gutscheine sind sowohl der Landesfamilienpass als auch Nachweise über die Anspruchsvoraussetzungen, zum Beispiel der Kindergeldbescheid, vorzulegen. Mit dem Landesfamilienpass können zahlreiche staatliche Schlösser, Gärten und Museen des Landes kostenlos (oder bei ermäßigtem Eintritt) besucht werden. Bei jedem Besuch ist ein Gutschein einzulösen. Die Gutscheinkarte ist ein bargeldwerter Vorteil und darf bei Verlust nicht erneut vergeben werden. Gegenüber dem Vorjahr haben sich bei einem Teil der Einrichtungen die Öffnungszeiten geändert. Eine Gewähr für die Richtigkeit der in der Broschüre aufgeführten Öffnungszeiten kann daher nicht übernommen werden. Kinder können auch ohne ihre Eltern den Landesfamilienpass zusammen mit ihrem Kinder- oder Schülerausweis benutzen.
Erstmals können zwei nicht staatliche Einrichtungen mit einem Gutschein besucht werden: der „Erlebnispark Tripsdrill, Cleebronn“ sowie der „Europa-Park, Rust“. Der Gutschein für den Erlebnispark Tripsdrill gilt nur am 16. Mai 2009. Pro Person wird eine Ermäßigung von vier Euro an diesem Tag gewährt. Der Gutschein für den Europa-Park Rust gilt nur am 20. September 2009. Erwachsene erhalten eine Ermäßigung von fünf Euro, Kinder im Alter von 4 bis 11 Jahren von einem Euro. Mit dem Landesfamilienpass können außerdem zum Beispiel das Museum für Naturkunde Karlsruhe, das Badisches Landesmuseum Karlsruhe, die Staatsgalerie Stuttgart, das Archäologisches Landesmuseum Konstanz oder das Heidelberger Schloss einmalig kostenfrei besucht werden. Ermäßigten Eintritt gibt es bei der Wilhelma Stuttgart, dem Deutschordensmuseum Bad Mergentheim und bei „Blühendes Barock“ in Ludwigsburg. Die anderen Schlösser, Gärten und Museen können mit den sieben Wahlgutscheinen – auch mehrfach im Jahr – kostenfrei besucht werden; dabei ist bei jedem Besuch ein Gutschein einzulösen. Ohne besonderen Gutschein können beispielsweise das Oberschwäbische Museumsdorf Kürnbach, das Naturkundliche Bildungszentrum in Ulm und die Kraichtaler Museen in Kraichtal sowie die meisten Gedenkstätten und literarischen Museen (www.literaturland-bw.de) in Baden-Württemberg gegen Vorlage des Landesfamilienpasses unentgeltlich besucht werden.
Der Landesfamilienpass wurde von der Landesregierung Baden-Württemberg im Rahmen des 1979 beschlossenen „Programms zur Förderung der Familie“ eingeführt. Der Landesfamilienpass (mit Informationsbroschüre und Gutscheinkarte) wird unabhängig vom Einkommen ausgegeben. Er kann unter Vorlage eines Ausweises und des Nachweises der Anspruchsvoraussetzungen ebenfalls beim Bürgeramt beantragt werden. Nähere Informationen sowie die Adressen und Öffnungszeiten der Bürgerämter gibt es im Internet unter www.heidelberg.de.