Schifferstadt / Rhein-Neckar – Anmeldung zur Ortsranderholung Schifferstadt 2009 nur gegen Barzahlung möglich. Auch in diesem Jahr findet wieder in der Waldfesthalle die Ortsranderholung statt. Diese gruppenpädagogische Ferienmaßnahme wird vom Jugendamt desRhein-Pfalz- Kreises organisiert. Vom 13. Juli bis 24. Juli (ORE I) und vom 27. Juli bis 07. August (ORE II) werden Kinder im Alter von 6 bis 10 Jahren betreut. Die Anmeldung der Kinder, die in Schifferstadt wohnen, erfolgt im Rathaus (Erdgeschoß, Zimmer 20). Die Anmeldung ist wieder nur möglich, wenn die Teilnahmegebühren gleich in bar bezahlt werden. Die Kosten betragen für das erste Kind 90 Euro, für das zweite Kind 67,50 Euro und für das dritte Kind 45 Euro. Wie im Vorjahr gelten zwei Termine für den Anmeldebeginn. In der Woche vom 09. bis 13. Februar können allein erziehende Elternteile, die berufstätig sind, und Eltern, die beide einer Berufstätigkeit nachgehen, sowie Eltern, deren Kinder einen Hort besuchen, die Teilnahme melden. Wichtig ist, dass dabei ein entsprechender Nachweis (z.B. neueste Gehaltsabrechnung, Bescheinigung des Hortes bzw. der Kindertagesstätte, Bescheinigung des Arbeitgebers) vorgelegt wird. Am ersten Anmeldetag ist das Rathaus bereits ab 7 Uhr geöffnet. Eine Berufstätigkeit liegt dann vor, wenn die Person mindestens 19 Stunden pro Woche arbeitet; also eine Halbtagsbeschäftigung gegeben ist. Eine Bescheinigung des Arbeitgebers, aus der die wöchentliche Arbeitszeit hervorgeht, ist erforderlich. Dies bedeutet, dass so genannte “Geringfügig Beschäftigte” nicht unter diesen Personenkreis und somit auch nicht unter den vorgezogenen Anmeldetermin fallen. Der allgemeine Anmeldetermin für alle anderen Eltern bzw. Elternteile beginnt am 16. Februar, ab 7.00 Uhr. Die Stadtverwaltung Schifferstadt weist darauf hin, dass aus Gründen der Gleichbehandlung die Anmeldung nur persönlich und nicht telefonisch erfolgen kann. Ausnahmsweise besteht die Möglichkeit, “im Notfall” einem nahen Verwandten eine Vollmacht mitzugeben, wobei nur eine Vollmacht pro Person akzeptiert werden kann.
Weitere Informationen zur Ortsranderholung gibt es im Rathaus bei Christiane van Bemmelen, Zimmer 20, Telefon- Nr. 44-302.