Rhein-Neckarkreis – Walldorf / Metropolregion Rhein-Neckar – Ein lohnender „Türöffner“ ist der Walldorf-Pass für Familien, Senioren und schwerbehinderte Menschen, die kulturell und sportlich interessiert sind. Den Pass für 2009 gibt das Bürgerbüro im Rathaus ab sofort aus.
Den Pass können Familien und Alleinerziehende mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind bis maximal 27 Jahren beantragen, Senioren ab 60 Jahren und Schwerbehinderte über 55 Jahren mit einer Erwerbsminderung von mindestens 80 Prozent. Sie alle müssen ihren Hauptwohnsitz in Walldorf haben. Das Angebot des Walldorf-Passes gehört zum Katalog der freiwilligen Leistungen der Stadt Walldorf und beinhaltet Gutscheine für viele Aktivitäten. Neu im Angebot ist ein Gutschein für eine Veranstaltung des Kinderateliers Regenbogen.
Nachweise vorlegen
Die Vergabe des Walldorf-Passes ist einkommensabhängig, als Nachweise müssen Interessenten den letzten Einkommensteuerbescheid vorlegen oder die Verdienstbescheinigungen der letzten zwölf Monate, auch der Kindergeldnachweis darf nicht fehlen. Der Einkommensnachweis entfällt für Familien und Alleinerziehende mit drei oder mehr kindergeldberechtigten Kindern. Senioren müssen ihren Rentenbescheid vorzeigen
Landesfamilienpass
Das Bürgerbüro gibt außer dem Walldorf-Pass auch noch den Landesfamilienpass aus, der freien oder ermäßigten Eintritt zu zahlreichen staatlichen Schlössern, Gärten und Museen ermöglicht. Mit dem Freizeitpark Tripsdrill und dem Europapark Rust sind erstmalig auch zwei nicht-staatliche Ziele mit im Gutschein-Katalog, beide aber nur an bestimmten Tagen. Um zu den einzelnen Zielen zu gelangen, bietet sich das Baden-Württemberg-Ticket der Deutschen Bahn an, mit der das Land hier kooperiert. Ausführlichere Informationen hat das Bürgerbüro parat.
Bürgerbüro im Rathaus
Telefon 35-1 50/-51/-52/-53
Öffnungzeiten:
Mo., Di., Do., 7.30 bis 14 Uhr
Mi., 7.30-18.30 Uhr, Fr., 7.30 bis 13 Uhr
Die Einkommensgrenzen der Haushalte mit
1 Person 1.165 €
2 Personen 1.685 €
3 Personen 2.265 €
4 Personen 3.015 €