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Landau -Stadtverwaltung erinnert an Eigentümerplichten

Landau i. d. Pfalz / Metropolregion Rhein-Neckar – Grundstückseigentümer müssen Gehwege vom Schnee befreien -, 14.01.2009 – Und wieder fallen weiße Flocken auf die Südpfalz-Metropole, bedecken alles mit einer kalten Pulverschicht.
Damit man trotzdem gefahrlos und ohne auszurutschen auf den Gehwegen unterwegs sein kann, sind Grundstückseigentümer verpflichtet, diese vom Schnee zu befreien. Das teilt die Stadtverwaltung Landau mit. Nach der geltenden Straßenreinigungssatzung muss ein mindestens 1,5 Meter breiter Teil der Gehwege in Höhe der Grundstücke von Schnee und Eis geräumt und gestreut werden. Wenn kein Gehweg vorhanden ist, müssen hier trotzdem 1,5 Meter als Gehbahn um das Grundstück freigegeschippt werden. Dies gilt auch für nichtbefahrbare Wohn- und Verbindungswege. Ist es eisglatt, sind die Bürgerinnen und Bürger angehalten, einen 1,5 Meter breiten Streifen der Fußgängerübergänge jeweils bis zur Fahrbahnmitte zu streuen. Eigentümer von Eckgrundstücken müssen für eine durchgehend bestreute Gehbahn sorgen. Salz darf nur bei extremer Eisglätte verwendet werden; ansonsten Splitt, Sand, Sägemehl oder sonstige Stoffe. Die Wege müssen werktags ab 7 Uhr morgens begehbar sein, an Sonn- und Feiertagen ab 8 Uhr. Sollte es nötig sein, muss nochmals bis 21 Uhr geräumt oder gestreut werden. Die Regelungen gelten auch in der Fußgängerzone. Nähere Auskünfte erteilt die Ordnungs- und Umweltabteilung unter der Telefonnummer 13-396. Dies ist eine Pressemitteilung der Stadt Landau in der Pfalz. Bei Veröffentlichung bitte Quelle angeben.

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