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Landau – Fälligkeit für Hundesteuerbescheide

Landau i. d. Pfalz / Metropolregion Rhein-Neckar  – Wie die Stadtverwaltung mitteilt, ist die Hundesteuer im Jahr 2009 am 15. Februar, 15. Mai, 15. August sowie 15. November unter Zugrundelegung des zuletzt ergangenen Bescheides zu entrichten. Der Betrag ist mit Angabe der Finanzadresse fristgerecht bei der Sparkasse Südliche Weinstraße (Blz.: 548 500 10), Konto Nummer 18, einzuzahlen. Wenn eine Bankeinzugsermächtigung erteilt wurde, werden die Raten zu den jeweiligen Fälligkeitsterminen abgebucht .
Es wird darauf hingewiesen, dass neue Hunde innerhalb von 14 Tagen nach Beginn der Haltung bei der Stadtverwaltung, Steuerabteilung, Marktstraße 50 (Zimmer 311) anzumelden sind. Formulare für die Anmeldung können telefonisch unter der Rufnummer 13-254 angefordert oder im Internet unter www.landau.de in der Rubrik Rathaus & Politik/Bürgerservice abgerufen werden. Neugeborene Hunde werden mit Ablauf des dritten Monats nach der Geburt, zugelaufene Hunde mit Ablauf von einem Monat steuerpflichtig.
 
Ebenfalls 14 Tage ist die Frist zur Abmeldung von Hunden, die abgegeben wurden, verendet oder entlaufen sind oder die mit dem Hundehalter aus Landau weg ziehen. Die Abmeldung erfolgt bei der Steuerabteilung. Die Hundesteuermarke ist bei der Abmeldung des Hundes abzugeben.
 
Die Steuerabteilung steht für Rückfragen unter Telefon 06341/13-254 gerne zur Verfügung.

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