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Ludwigshafen – Feuerwerkskörper als Brandursache

Ludwigshafen-Oggersheim – Fahrlässige und vorsätzliche Brandstiftung dürften ausscheiden – Keine Anhaltspunkte für technischen Defekt
Nach dem Brand in der Silvesternacht in dem Wohnanwesen Adolf-Kolping-Straße 29 bis 33 in Oggersheim haben Brandermittler der Kriminalinspektion Ludwigshafen den Brandort heute um die Mittagszeit in Augenschein genommen.
Demnach kann zur Brandursache folgendes mitgeteilt werden: Der Brand dürfte auf dem Balkon einer Wohnung im dritten Obergeschoss des Anwesens Adolf-Kolping-Straße 33 ausgebrochen sein und anschließend auf das Dach des gesamten Anwesens übergegriffen haben. Wegen des zeitlichen Zusammenhangs und der Brandentwicklung ist anzunehmen, dass ein abgeschossener Feuerwerkskörper für die Brandentstehung ursächlich sein dürfte. Anhaltspunkte für eine fahrlässige oder gar vorsätzliche Brandstiftung gibt es nicht. Auch ein technischer Defekt dürfte als Brandursache ausscheiden.
 

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