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Weinheim – Bordellnutzung erlaubt

Weinheim / Rhein-Neckar – „Alternative Nutzung ist weiter möglich“ – Stellungnahme der Stadt Weinheim zum VGH-Urteil „Sperrgebietsverordnung und Hildebrand’sche Mühle“
Die Stadt Weinheim bedauert das Urteil des VGH Mannheim, denn dadurch ist die rechtliche Grundlage für eine weitere Ablehnung des Bauantrages auf ein Bordell in der Hildebrandschen Mühle entfallen. Die Stadt hatte immer betont, dass sie alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen wird, um eine Ablehnung durchzusetzen. Das ist auch so geschehen – leider vergebens.

Dennoch hat die Stadt das VGH-Urteil zu akzeptieren. In ihren Grundzügen hat der VGH ja die Sperrgebietsverordnung für die Stadt Weinheim bestätigt, so dass überwiegend wirksam gegen Prostitution vorgegangen werden kann, mehr sogar als in vergleichbaren Städten. „Diesen Aspekt sollte man bei allen Fragen zum Standort Hildebrand’sche Mühle bitte nicht vergessen“, so Oberbürgermeister Heiner Bernhard.
 
Die Stadt Weinheim erhielt bereits Signale, dass die Besitzer der denkmalgeschützten Immobilie auch weiterhin an einer anderen, alternativen und für Weinheim verträglicheren Nutzung arbeiten. Während der juristischen Auseinandersetzung wurde hierzu in den letzten Monaten intensiv in Abstimmung mit dem Technischen Dezernat der Stadt Weinheim gearbeitet. Pressesprecher Roland Kern: „Das Urteil bedeutet, dass ein juristischer Weg abgeschlossen ist, aber eben noch nicht, dass die Bordellpläne auch wirklich realisiert werden.“ Den Grundstückseigentümern wurde zugesagt, dass die Stadt eine alternative Nutzung politisch und im Rahmen ihrer Möglichkeiten auch finanziell unterstützen würde. Zum Beispiel wurde ein Sanierungsprogramm in Aussicht gestellt, mit dem die Antragsteller Fördermittel des Landes einsetzen könnten. Auf Bemühen der Stadt kam auch schon ein Vor-Ort-Termin mit Vertretern des Wirtschaftsministeriums und des Regierungspräsidiums zustande. Die Signale waren sehr positiv. Die Stadt hat außerdem angekündigt, für eine geforderte Erschließungstraße Zuschüsse zu geben, wenn von einer Bordellnutzung abgesehen wird. Aus Gesprächen mit den Investoren sei klar zu erkennen, so Oberbürgermeister Heiner Bernhard und Erster Bürgermeister Dr. Torsten Fetzner, dass diese keineswegs auf eine Bordellnutzung festgelegt seien. „Wenn sich den Eigentümern der Mühle eine andere und für die Stadt sinnvolle Nutzung wirtschaftlich darstellen lässt“, so Fetzner, „dann haben wir auch gute Chancen für eine zeitnahe Umsetzung“. Die Verhandlungsbasis sei auch bei dieser VGH-Entscheidung vorhanden, so die Verwaltungsspitze. Gespräche mit möglichen Nutzen, Mietern oder auch Käufern sollten nun intensiviert werden, Möglichkeiten der finanziellen Förderung konkreter geprüft und eingeleitet werden. 
Als mögliche Alternativen waren in den letzten Monaten Gastronomie, Gewerbe oder auch eine kulturelle Nutzung im Gespräch.
 
 
 

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