Frankfurt – Ausnahmegenehmigung für Babbel nur bis Saisonende
Markus Babbel darf nur bis Ende der Saison 2008/09 das Amt des Cheftrainers beim VfB Stuttgart ausüben. Eine entsprechende Information hat die DFL Deutsche Fußball Liga GmbH in Abstimmung mit dem Deutschen Fußball-Bund (DFB) bereits in einem Schreiben vom 12. Dezember 2008 dem Präsidium des Fußball-Bundesligisten zukommen lassen. DFL und DFB stimmen überein, dass der Cheftrainer eines Bundesligisten die Fußball-Lehrer-Lizenz besitzen muss und es gemäß DFB-Präsidiumsentscheidung vom 25. Januar 2008 künftig keine Sondergenehmigung für einen Kurzlehrgang oder sonstige Ausnahmeregelungen für verdienstvolle Nationalspieler oder andere ehemalige Profis geben wird.
In diesem Zusammenhang begründet Holger Hieronymus, der DFL-Geschäftsführer Spielbetrieb, die aktuelle Sondererlaubnis für Markus Babbel: „Im Fall des VfB Stuttgart wurde jedoch berücksichtigt, dass Markus Babbel Inhaber der Trainer-A-Lizenz ist und bereits Mitglied des Trainerstabes beim VfB Stuttgart war. Somit ist eine Ausnahmegenehmigung bis Saisonende vertretbar. Eine Verlängerung ist ausgeschlossen.“ DFB-Sportdirektor Matthias Sammer betont: „Die Verantwortlichen beim DFB, der DFL und bei den Vereinen sind sich einig, dass wir gut beraten sind, die Position und den Stellenwert des Trainers aufzuwerten. Es sollte daher selbstverständlich sein, dass wir bei der Ausbildung eine große fachliche Qualität gewährleisten, und das erfordert auch ein umfangreiches zeitliches Engagement beim Absolvieren des Fußball-Lehrer-Kurses.“