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Ludwigshafen – Versicherungsschutz beendet der Chef

Ludwigshafen / Rhein-Neckar – Beschäftigte sind gesetzlich unfallversichert – Feiern bis der Chef geht: Unfälle auf Weihnachtsfeiern sind versichert.
Wer feiert, bis der Arzt kommt, hat Glück, wenn der Chef noch nicht gegangen ist: Nur wenn die Geschäftsführung eine Weihnachtsfeier noch nicht beendet hat, kommt die Berufsgenossenschaft für Unfälle zwischen Zimtstern und Weihnachtsbaum auf. Darauf hat die IG BAU Rheinhessen-Vorderpfalz hingewiesen. „Wer noch mit Kollegen zusammensitzt, nachdem der Chef oder sein Vertreter bereits den Feierabend eingeläutet haben, ist nicht mehr versichert. Das gilt auch für privat organisierte Weihnachtsfeiern – selbst wenn die Firma die Feier gebilligt hat“, so Ernst Selinger. Er verweist dabei auf ein Gerichtsurteil vom Sozialgericht Frankfurt/Main (Az.: S 10 U 2623/03).
 
Ansonsten könnten Beschäftigten aus Ludwigshafen ihre Weihnachtsfeier ohne Angst vor Unfallfolgen genießen. Denn in den Augen der Berufsgenossenschaft sei der heiße Tanz um den Mistelzweig nichts anderes als harte Arbeit – zumindest durch die Brille des Versicherungsschutzes gesehen. „Damit ist auch der Weg zur Feier und zurück mitversichert – es sei denn, der Unfall wurde durch einen zu tiefen Blick ins Glühweinglas selbst verursacht“, sagt Selinger. Wann und wo die Weihnachtsfeier stattfinde, sei im Übrigen für die gesetzliche Unfallversicherung nicht entscheidend. „Egal, ob in der Kneipe oder im Hotel, am Wochenende oder nach Feierabend – der Versicherungsschutz greift in jedem Fall“, sagt der IG BAU-Bezirksverbandsvorsitzende.

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