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Landau – Hirsch: „Das Frankenthaler Urteil ist gut …

Landau / Rhein-Neckar – Bürgermeister Hirsch plädiert für einheitliche Regelung des nächtlichen Alkoholverkaufs an Tankstellen
„Das Frankenthaler Urteil ist gut – aber nicht gut genug!“ Mit diesen Worten kommentiert Bürgermeister Thomas Hirsch als Sozial- und Jugenddezernent der Stadt Landau in der Pfalz ein Urteil des Verwaltungsgerichtes Frankenthal zum Verkauf von alkoholischen Getränken an Tankstellen während der Ladenschlusszeiten.
 
Das Gericht hat entschieden, dass die durch die Stadt Frankenthal erlassenen Verordnungen rechtmäßig sind, wonach es Tankstellen verboten ist, in der Zeit von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr alkoholische Getränke in unbegrenzter Menge abzugeben. Als wesentliche Begründung führte das Gericht an, dieses Verbot ergebe sich bereits aus dem Ladenöffnungsgesetz und die entsprechenden Verordnungen der Stadt Frankenthal dienten dabei nur der Rechtsklärung der Begriffe „Reisebedarf“ und „Genussmittel in kleineren Mengen“.
 
Bürgermeister Hirsch begrüßt die gerichtliche Bestätigung der Frankenthaler Verordnungen, sieht aber auch Probleme. „Durch die Regelungen bleibt grundsätzlich der Zustand erhalten, dass die Tankstelle in der Nacht auch weiterhin als eine Art Ausweich-Einkaufsstelle für Alkohol benutzt wird“, kritisiert Hirsch und fordert: „Sinnvoll wäre, dass der Landesgesetzgeber eine Verordnung erlässt, die eindeutig und generell den nächtlichen Verkauf von Alkohol an Tankstellen verbietet.“ Dadurch würden kommunale Einzelverordnungen obsolet. „Im Sinne des Verbraucherschutzes, vor allem aber des Jugendschutzes wäre eine einheitliche und restriktive Regelung sinnvoll“, meint Hirsch und verweist darauf, dass dies für Tankstellen entlang der Autobahn bereits gelte.
 
So lange diese grundsätzliche Regelung aber nicht gefällt sei, sieht Hirsch auch für die Stadt Landau eine der Frankenthaler Regelung entsprechende Verfahrensweise für sinnvoll. Hirsch: „Wir treffen derzeit Vorbereitungen, sofort nach Bestandskraft des Frankenthaler Urteils auch für Landau eine entsprechende Regelung zu erlassen.“

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