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Heidelberg – Schnee und Glätte kann kommen

Heidelberg / Rhein-Neckar – Winterdienst: Gut gerüstet für die kalte Jahreszeit – Probefahrt der Räumfahrzeuge war heute.
Wenn im Wetterbericht der erste Schneefall angekündigt wird, steht der Winterdienst vom Amt für Abfallwirtschaft und Stadtreinigung der Stadt Heidelberg schon bereit. Die städtischen Streumittellager sind wieder aufgefüllt und die Maschinen umgerüstet. Offiziell beginnt die Winterdienstbereitschaft am 13. November und endet am 2. April. Bei Schnee und Glatteis beginnt der Winterdienst um vier Uhr morgens und dauert bis 22 Uhr. Anschließend beginnt der Notdienst, der bis ein Uhr und an den Wochenenden bis 4 Uhr für freie Straßen sorgt.
 
In erster Linie werden die Hauptverkehrs- und Durchgangsstraßen, die Straßen für den öffentlichen Nahverkehr, die Zufahrten zu Krankenhäusern und Schulen sowie zu Gewerbegebieten und die wichtigsten Radwege geräumt und gestreut. Danach sind die wichtigen Wohnsammelstraßen und Verbindungsstraßen an der Reihe. Für alle anderen Wohnstraßen besteht für die Stadt keine Räum- und Streupflicht. Trotzdem befreien die städtischen Mitarbeiter nach und nach alle Wohnstraßen vom Schnee und Eis. An besonders kritischen Stellen sind die Streugutkisten zur Selbsthilfe wieder gefüllt. Das Streusalz ist nur für glatte Straßen gedacht, nicht für die Gehwege. Um die Umwelt zu schonen, wird auf den Gehwegen der Schnee geräumt, danach Splitt oder Sand gestreut. Auf den Straßen muss Salz eingesetzt werden. Nur in Steillagen oder am Hang darf ein Gemisch aus Salz und Splitt oder Sand verwendet werden, mit maximal einem Drittel Salzanteil.
 
Für die Gehwege sind die Anlieger/innen zuständig:
 
Gehwege müssen werktags bis 7 Uhr, an Sonn- und Feiertagen bis 8 Uhr geräumt und gestreut sein. Diese Pflicht gilt den ganzen Tag über, bis 21 Uhr abends. Der Schnee sollte an den Gehwegrand oder, wenn der Platz nicht ausreicht, an den Straßenrand geschoben werden. Der Weg über die Straße muss jedoch gefahrlos gewährleistet bleiben. Der Schnee darf nicht in der Straßenrinne oder den Straßeneinläufen „entsorgt“ werden. Zum Schutz der Umwelt dürfen zum Bestreuen nur abstumpfende Materialien wie Sand oder Splitt verwendet werden. Auftauende Mittel sind nicht gestattet. Nur in Steillagen oder am Hang darf ein Gemisch aus Salz und Splitt oder Sand verwendet werden, mit maximal einem Drittel Salzanteil. Dort, wo Salz in den Wurzelbereich von Bäumen und Sträuchern geraten kann, ist ein solches Gemisch nicht erlaubt.
 

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