Landau / Rhein-Neckar –„Mit dem Abschluss eines Entwicklungsträgervertrages für das Konversionsgebiet der ehemaligen Estienne-Foch-Kaserne in Landau-Süd wollen wir einen Weg gehen, der sich schon in den anderen Landauer Konversionsgebieten bewährt hat.“ So charakterisiert Oberbürgermeister Hans-Dieter Schlimmer den Vorschlag der Verwaltung, einen entsprechenden Vertrag mit der Deutschen Stadt- und Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH (DSK) zur weiteren Entwicklung des Konversionsgebiets Landau-Süd abzuschließen. Mit dem Vertrag beauftrage die Stadt die Gesellschaft mit der Durchführung verschiedenster Maßnahmen in diesem Gebiet. Die Gesellschaft führe dann den Auftrag als Treuhänder der Stadt durch, so Schlimmer. Der Stadtrat wird auf seiner kommenden Sitzung über dieses Vorgehen entscheiden.
„Die DSK kann die Stadt als erfahrener Investorensucher dabei unterstützen, geeignete Träger für Gewerbe- und Wohnungsbauvorhaben zu finden“, erklärt Schlimmer und verweist darauf, dass Vorhaben von solcher Größenordnung mittlerweile europaweit ausgeschrieben werden müssen. Die Aufgaben, die an den Entwicklungsträger übertragen werden sollen, seien insbesondere die Bewirtschaftung und Verwaltung des Grundstücksbestands im Treuhandvermögen sowie die Vorbereitung der Entwicklung des Gebietes. Dazu gehöre auch der Erwerb der im Entwicklungsbereich liegenden bebauten und unbebauten Grundstücke, soweit sie für die Entwicklung benötigt werden.
Im Weiteren arbeite die DSK dann bei allen den Entwicklungsbereich betreffenden städtebaulichen Planungen und Gutachten mit und stelle einen Zeit-, Maßnahmen- Grundstücks- und Eigentumsplan auf. Die Gesellschaft entwickele die rechtlichen und wirtschaftlichen Grundlagen für den Verkauf der Grundstücke und legt damit den Grundstein für das Bieterverfahren im ersten Bauabschnitt Letztlich veräußere die Gesellschaft die später erschlossenen Grundstücke, berate die neuen Eigentümer und koordiniere andere öffentliche Aufgabenträger im Entwicklungsbereich.
Der Vertrag, der dem Stadtrat zur Abstimmung vorgelegt wird, hat eine Laufzeit von mindestens fünf Jahren, längstens bis zum Abschluss der Entwicklungsmaßnahme. Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses würden alle unveräußert gebliebenen Grundstücke der Stadt Landau übertragen. „Angst vor finanziellen Risiken für die Stadt aus einer solchen Vereinbarung braucht niemand zu haben“, erklärt der Oberbürgermeister. „Alles Erlangte, insbesondere nicht verbrauchte Finanzierungsmittel, werden der Stadt ausbezahlt.“