Grundsicherung für Arbeitsuchende: Rückzug des Bundes bei der Beteiligung an den Kosten für Unterkunft und Heizung nicht hinnehmbar.
Der Vorsitzende des Landkreistages Rheinland-Pfalz, Landrat Hans Jörg Duppré, hat in der Öffentlichen Hauptversammlung des Spitzenverbandes der rheinlandpfälzischen Kreise das Vorhaben des Bundes, seine Beteiligung an den Kosten für Unterkunft und Heizung zu reduzieren, kritisiert. Hintergrund ist der seit wenigen Tagen bekannte Gesetzentwurf der Bundesregierung, womit diese erneut die Bundesbeteiligung an den kommunalen Kosten der Unterkunft und Heizung bei der Grundsicherung für Arbeitsuchende reduzieren will. Auf die Kreise würden Mehrbelastungen von ca. 40 Mio. EUR zukommen. Duppré hält die Begründung des Bundes, dass die Kosten für Unterkunft und Heizung in 2009 sinken werden, angesichts der konjunkturellen Entwicklung und der anhaltend hohen Energiepreise für verfehlt. „Alle Experten sind sich einig, dass die Arbeitslosenquote steigen wird; als Erstes wird es langzeitarbeitslose Menschen treffen“, so Duppré weiter. Vor diesem Hintergrund sei die Entscheidung des Bundes, seine Beteiligung bei der Grundsicherung für Arbeitsuchende zu kürzen, geradezu abwegig. Zur aktuellen Diskussion um die Neuorganisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende hat der Vorsitzende des Landkreistages Rheinland-Pfalz darauf hingewiesen, dass die Landkreise nach wie vor für eine kommunale Gesamtträgerschaft bei abgesicherter Finanzierung zur Verfügung stehen. Hintergrund sind die Beratungen in Berlin zu Fragen der Umsetzung des Bundesverfassungsgerichts-Urteils vom 20.12.2007. Das Bundesverfassungsgericht hat dem Gesetzgeber auferlegt, die Organisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende bis Ende des Jahres 2010 neu zu regeln, nachdem es festgestellt hat, dass die seitherige Praxis in den Arbeitsgemeinschaften unzulässig war. „Die bisher aus dem Bundesarbeitsministerium kommenden Gedanken zur Neuorganisation lassen eigentlich nur deutliche Kritik zu. Wir können es einfach nicht hinnehmen, dass Vorschläge diskutiert werden, die noch mehr Bundeskompetenz aufweisen, die von höherer Bundesaufsicht geprägt sind als dies bisher der Fall war. Das Bundesverfassungsgericht spricht in diesem Sinne ein ganz andere Sprache“, so Duppré weiter. Eine kommunale Gesamtträgerschaft wäre verfassungsrechtlich der sauberste und im Interesse der Sache auch eindeutig der beste Weg. Bislang hätten sich Bund und Länder nicht für eine kommunale Lösung aussprechen können. „Vor diesem Hintergrund haben wir uns in einem ersten Schritt mit einer Ausweitungsmöglichkeit bzw. einer Erweiterbarkeit der Option zufriedengegeben und hinsichtlich der Landkreise, die nicht optieren möchten, deutliche Verbesserungen in der Aufgabenerledigung und eine deutliche Erhöhung der kommunalen Kompetenz in den Nachfolgemodellen der Arbeitsgemeinschaften gefordert“, so der Vorsitzende des Landkreistages Rheinland-Pfalz.