• /// METROPOLREGION RHEIN-NECKAR NEWS

Ludwigshafen – Gemeinsames Lärmschutzpaket Terminal

Ludwigshafen / Rhein-Neckar  – Gemeinsames Lärmschutzpaket für Anwohner – Bahngleis Oggersheim – BASF steht – BASF, Bahn, Stadt und Kombiverkehrsterminal finanzieren freiwillig und gemeinsam zusätzlichen Schallschutz für Anwohner.

Stadt Ludwigshafen am Rhein, Deutsche Bahn, BASF SE und KTL Kombi-Terminal Ludwigshafen GmbH haben gemeinsam ein Maßnahmenpaket zum Lärmschutz entlang des Bahngleises zwischen Oggersheim und der BASF geschnürt. Vorgesehen sind Maßnahmen zum aktiven wie zum passiven Lärmschutz, die bis zu zwei Millionen Euro kosten werden. Das Ergebnis geht über die gesetzlichen Vorgaben hinaus und belegt das besondere Engagement aller Partner. Positiv für die Anwohnerinnen und Anwohner: Die Teilnehmer des von Oberbürgermeisterin Dr. Eva Lohse einberufenen Runden Tisches haben sich darauf verständigt, dass die betroffenen Bürgerinnen und Bürger mehr Lärmschutz bekommen sollen, als es gesetzlich vorgeschrieben ist.
Konkrete Maßnahmen in Oppau und Edigheim sind:

Lärmschutzwände, die in einer Höhe von drei beziehungsweise zwei Metern über Schienenoberkante errichtet werden. Die Lärmschutzwände sollen im Bereich des Glockenlochs (westlich des Bahnübergangs) auf der Südseite (Faselwiese) und östlich auf der Nordseite in Richtung der Straße “Im Zinkig” sowie entlang der Gleise östlich und westlich des Bahnübergangs Oppauer-/Edigheimer Straße (Werderstraße und Jacob-Scheller-Straße) bis zum Ostring auf der Nordseite des Bahngleises errichtet werden. Neben diesem aktiven Lärmschutz werden passive Lärmschutzmaßnahmen, wie Lärmschutzfenster für Anwohnerinnen und Anwohner an besonders belasteten Stellen, die nicht im Wirkungsbereich der Lärmschutzwände wohnen, angeboten. Auch schallisolierte Belüftungssysteme können auf Antrag installiert werden. Dabei werden 75 Prozent der Kosten übernommen, 25 Prozent dieser nicht nur lärmmindernden, sondern für ihn auch energiesparenden Maßnahme trägt der Hauseigentümer. Nach jetzigen Schätzungen wird erwartet, dass diese Lärmschutzmaßnahmen bis zu zwei Millionen Euro kosten werden. Deutsche Bahn, BASF SE und KTL Kombi-Terminal Ludwigshafen GmbH finanzieren diese Maßnahmen gemeinsam; auch die Stadt Ludwigshafen wird einen Beitrag von 50.000 Euro leisten. “Nach intensiven Verhandlungen ist es uns gelungen, gemeinsam ein Lärmschutzpaket zu schnüren, das den Forderungen der Anwohnerinnen und Anwohner Rechnung trägt. Nachdem das Lärmgutachten gezeigt hat, dass die Anwohnerinnen und Anwohner allein aufgrund von Gesetzen nicht auf eine grundlegende Verbesserung ihrer Situationen hoffen konnten und es keinen Rechtsanspruch dafür gab, musste gerade für diese schwierige Situation eine Lösung gefunden werden. Mein Dank gilt der Deutschen Bahn, der BASF SE und der KTL, die freiwillig diesen weitreichenden Lärmschutz für die Anwohnerschaft ermöglichen”, betonte Oberbürgermeisterin Dr. Eva Lohse. Die Stadtchefin wird das Maßnahmenpaket am heutigen Nachmittag gemeinsam mit Bürgermeister Wilhelm Zeiser, Umweltdezernent Ernst Merkel, Ortsvorsteher Udo Scheuermann sowie dem Werkleiter Ludwigshafen der BASF SE, Dr. Bernhard Nick, Gerhard Schinner von der Deutschen Bahn und dem Geschäftsführer der Kombi-Terminal Ludwigshafen GmbH, Roland Klein bei einer Bürgerversammlung in Edigheim vorstellen und diskutieren. “Wir müssen jetzt mit den betroffenen Anwohnerinnen und Anwohnern reden, wie aktiver und passiver Lärmschutz vor Ort konkret umgesetzt wird”, kündigte Lohse an.
“Hier war eine Lösung nur gemeinsam mit allen Beteiligten möglich. Eine gute Verkehrsinfrastruktur ist für die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts und der gesamten Region sehr wichtig. Aber als BASF liegen uns auch gute nachbarschaftliche Beziehungen am Herzen. Daher freuen wir uns, dass jetzt alle ihren Beitrag leisten und wir so eine spürbare Verbesserung der Lärmsituation für die Anwohnerinnen und Anwohner erreichen”, betont Nick. “Aufgrund der einmaligen Konstellation ist es möglich, dass die betroffenen Bürgerinnen und Bürger über die nach dem freiwilligen Lärmsanierungsprogramm des Bundes berechneten Maßnahmen hinaus zusätzlichen Lärmschutz erhalten können”, erklärte Gerhard Schinner, Konzernbevollmächtigter der Bahn für Rheinland-Pfalz und das Saarland. Stadt, Bahn und BASF verdeutlichten, dass das verabschiedete Maßnahmenpaket der besonderen Situation des Gleises zwischen Oggersheim und BASF zu verdanken ist und nicht auf andere Bahnstrecken übertragen werden kann. 

Gesetzliche Regelungen und freiwillige Leistungen

Mit den angekündigten Lärmschutzmaßnahmen gehen Stadt, Bahn, BASF und KTL über die gesetzlichen Anforderungen und Verpflichtungen hinaus. Unabhängig von der geplanten Erweiterung des Kombiverkehrsterminals und der entstehenden Zunahme des Zugverkehrs besteht lediglich die Möglichkeit für Lärmschutz im Rahmen des so genannten Freiwilligen Lärmsanierungsprogramms des Bundes zum Schienenverkehrslärm. Rechtsgrundlage ist die “Richtlinie für die Förderung von Maßnahmen zur Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen der Eisenbahnen des Bundes” vom 7. März 2005. Dieses Lärmsanierungsprogramm sieht folgende Grenzwerte vor: Allgemeine Wohngebiete: 70 Dezibel (dB) tagsüber und 60 dB nachts. In Mischgebieten gelten tagsüber 72 dB und nachts 62 dB.

Lärmschutz erfolgt auf Basis dieses geltenden Rechts, wenn Grenzwertüberschreitung festgestellt und beim Bund ausreichende Haushaltsmittel zur Verfügung stehen. Ein Rechtsanspruch der betroffenen Anwohnerschaft lässt sich daraus aber nicht ableiten. Weitere Bedingungen sind:
 
•        das betroffene Haus wurde vor Inkrafttreten des Bundes-Immissionsschutzgesetz vom 1. April 1974 (BImSchG) errichtet
•        der Bebauungsplan wurde vor dem 1. April 1974 rechtskräftig
•        und die Maßnahme wird vom Eisenbahn-Bundesamt genehmigt Treffen alle Bedingungen zu, werden nach Prüfung der Wirtschaftlichkeit Lärmschutzwände als aktiver Lärmschutz installiert und im Zuge des passiven Lärmschutzes Schallschutzfenster in die Häuser eingebaut. Dafür muss der Hauseigentümer nach Aufforderung durch die Deutsche Bahn einen Antrag stellen. Es werden 75 Prozent erstattet, 25 Prozent sind als Eigenanteil zu tragen. Zuständige Behörde ist das Eisenbahn-Bundesamt.

Über diese Regelungen hinaus geht die Lärmvorsorge. Für sie gilt als Rechtsgrundlage die “Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung – 16. BImSchV)” vom 12. Juni 1990. Sie wird nur angewendet, wenn Gleise neu gebaut werden und setzt als Grenzwerte für Wohngebiete 59 dB am Tage und 49 dB in der Nacht. Für Mischgebiete gelten Werte von maximal 64 dB tagsüber und 54 dB nachts. Neben aktivem Lärmschutz sieht die Lärmvorsorge auch passiven Lärmschutz vor. Dafür werden – wie im Fall des Bahngleises Oggersheim – BASF – Grenzwertüberschreitungen ermittelt und im nächsten Schritt die betroffenen Eigentümer informiert. Konkret erfolgen eine Wohnungsbesichtigung und die Erstellung eines objektbezogenen Gutachtens. Gemeinsam mit den Eigentümern werden die möglichen Lärmschutzmaßnahmen ausgewählt und beantragt. Auch hier trägt der Bund 75 Prozent der erstattungsfähigen Kosten, 25 Prozent dieser nicht nur lärmmindernden, sondern für ihn auch energiesparenden Maßnahme trägt der Eigentümer.

Mit der Detailplanung der Lärmschutzmaßnahmen wird 2009 begonnen. Die Maßnahmen werden so geplant und gebaut, dass der daraus erzielbare Schallschutz zeitgleich mit der Inbetriebnahme des Kombi-Terminals voraussichtlich Ende 2010 gewährleistet wird.

DIESE MELDUNG BITTE TEILEN UND WEITERLEITEN! DANKE!

  • PREMIUMPARTNER
    Pfalzbau Ludwigshafen


    PREMIUMPARTNER
    Kuthan Immobilien


    PREMIUMPARTNER
    HAUCK KG Ludwigshafen

    PREMIUMPARTNER
    Edeka Scholz


    PREMIUMPARTNER
    VR Bank Rhein-Neckar

    PREMIUMPARTNER
    Hier können Sie werben!


    PREMIUMPARTNER



///MRN-News.de