Hebesätze in Rheinland-Pfalz und dem Saarland: Gewerbesteuerumfrage der IHK-Arbeitsgemeinschaft
Die Arbeitsgemeinschaft der rheinland-pfälzischen sowie der saarländischen Industrie- und Handelskammern (IHKs) hat erstmals eine gemeinsame Untersuchung der Hebesätze bei der Gewerbesteuer und den Grundsteuern durchgeführt. Ausgewählt wurden 34 Städte mit mehr als 20.000 Einwohnern beziehungsweise mit einer besonderen örtlichen Bedeutung. Danach haben drei Städte in diesem Jahr ihre Gewerbesteuerhebesätze erhöht, und zwar um zehn und 20 Prozentpunkte.
„Das bedeutet eine zusätzliche Belastung für die regionalen Unternehmen“, ist der IHK-Hauptgeschäftsführer Dr. Rüdiger Beyer überzeugt. Allein schon durch die Unternehmensteuerreform 2008 wird für viele Betriebe die Gewerbesteuer steigen. Denn bei der Berechnung werden jetzt auch kurzfristige Zinsen, Miet-, Pacht- und Leasingraten dem Gewerbeertrag hinzugerechnet. Durch diese Steuerreform hat die Gewerbesteuer erheblich an Bedeutung gewonnen. „Der örtliche Hebesatz entscheidet noch stärker über die Standortqualität der einzelnen Kommune und die Wettbewerbsfähigkeit der ansässigen Firma, so Rüdiger Beyer weiter. Vor diesem Hintergrund und im Hinblick auf die seit vier Jahren kräftig ansteigenden Gewerbesteuereinnahmen seien die Kommunen in der Pflicht, die Qualität kommunaler Standortentwicklung auf den Prüfstand zu stellen und etwa Senkungen der gemeindlichen Hebesätze ernsthaft in Erwägung zu ziehen. Diesen Schritt haben in diesem Jahr nur zwei der ausgewählten Städte unternommen. Die Untersuchung der IHK-Arbeitsgemeinschaft zeigt, dass auch bei der Grundsteuer B zwei Städte durch Hebesatzerhöhungen an der Steuerschraube gedreht haben. Lediglich ein Stadtrat entschied sich für eine Senkung.
Die vollständige Zusammenstellung und Analyse, die auch die Hebesätze aller Gemeinden enthält, ist im Internet unter www.pfalz.ihk24.de, OID 29365 nachzulesen.