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2. Realsteueratlas der IHK Pfalz erschienen

Nur fünf Gemeinden in der Pfalz haben Gewerbesteuerhebesätze erhöht
 
Ludwigshafen. Der Durchschnittshebesatz bei der Gewerbesteuer (bezogen auf die Einwohnerzahl) liegt in der Pfalz 2008 im Vergleich zum Vorjahr bei unverändert 366%. Der Wert bewegt sich damit knapp über dem landesweiten Durchschnittssatz von 365% und deutlich unter dem bundesweiten Durchschnittssatz von 384% jeweils in 2007. Erhöht haben ihren Hebesatz Frankenthal, Kreimbach-Kaulbach und Horbach um zehn Prozentpunkte, Annweiler um acht Prozentpunke und Oberweiler-Tiefenbach um zwei Prozentpunkte.
 
Die Gewerbesteuerhebesätze sind eine wichtige Stellschraube der Gemeinden im Wettbewerb um die Ansiedlung und den Bestand von Unternehmen. „Aufgrund der Unternehmenssteuerreform 2008, die durch die neue Einbeziehung von Mieten, Pachten, Leasinggebühren und Fremdkapitalzinsen zu einer breiteren Bemessungsgrundlage geführt hat, hat die Höhe des Hebesatzes zusätzliche Brisanz für die Unternehmen gewonnen“, mahnt der Hauptgeschäftsführer der Industrie- und Handelskammer (IHK) für die Pfalz, Dr. Rüdiger Beyer.

 
Die gesamte Bandbreite der Hebesätze in der Pfalz umfasst 80 Prozentpunkte. Der niedrigste Hebesatz liegt bei 330% in Bobenheim-Roxheim, Dudenhofen, Enkenbach-Alsenborn, Frankweiler, Harthausen, Herxheim bei Landau, Herxheimweyer, Insheim, Mauschbach, Maxdorf, Rodenbach, Rohrbach, Schmalenberg, Schwedelbach, Steinalben und Weilerbach. Einsamer „Spitzenreiter“ war und ist die Stadt Zweibrücken mit einem Gewerbesteuerhebesatz von 410%, dicht gefolgt von Speyer und Landau mit jeweils 405% und Pirmasens mit 400%. Der am häufigsten angewandte Hebesatz liegt in 2008 bei 352% und wird von 226 pfälzischen Ortsgemeinden oder rund 45% aller pfälzischen Gemeinden erhoben. Dies verteilt sich trotz der teilweise unterschiedlichen Wirtschaftskraft auf 68 Gemeinden bzw. 37% in der Rheinpfalz und auf 158 bzw. 50% der Gemeinden in der Westpfalz.
 
Mit Ausnahme von Ludwigshafen (360%) haben alle kreisfreien Städte in der Pfalz ihren Hebesatz auf mindestens 390% festgelegt. Auf den ersten sieben Plätzen der Rangliste mit den höchsten Hebesätzen rangieren somit alle Gemeinden mit mehr als 30.000 Einwohnern. Im Vergleich der Landkreise weist der Rhein-Pfalz-Kreis mit 347% den niedrigsten Durchschnittswert, bezogen auf die Einwohnerzahl, auf. Den höchsten Wert stellt der Landkreis Bad Dürkheim mit einem Durchschnittshebesatz von 361%.
 
Die IHK Pfalz hatte bereits im Juni erfolgreich an die Stadt Kaiserslautern appelliert, ihren Gewerbesteuerhebesatz nicht zur Verringerung ihres operativen Defizits wieder um 15 Prozentpunkte zu erhöhen. 2007 hatte Kaiserslautern den Hebesatz von 410% auf 395% abgesenkt, da die Bedarfszuweisung aus dem Länderfinanzausgleich, die einen Hebesatz von 410% voraussetzte, weggefallen war.
 
„Ein höherer Hebesatz bedeutet für die Unternehmen eine unmittelbare Steuererhöhung“, erläutert Rüdiger Beyer. „Wenn in einem gesunden Unternehmen z.B. aufgrund von Umstrukturierungen oder Nachfrageänderungen kein ausreichendes Anrechnungspotenzial aus der Einkommensteuer besteht, kommt es nicht zu einer Abmilderung der Gesamtsteuerbelastung, sondern im Gegenteil zu einer evident erhöhten Belastung. Eine Hebesatzerhöhung verschärft die Situation noch. Auch wenn die Auswirkungen der Unternehmensteuerreform sich noch nicht genau beziffern lassen, stellen wir schon heute fest, dass Gemeinden zunehmend von ansässigen Unternehmen auf die Überprüfung ihrer Gewerbesteuerhebesätze angesprochen werden“, so Beyer.
 
Die vollständige Zusammenstellung und Analyse, die auch die Grund- und Gewerbesteuerhebesätze aller Gemeinden enthält, ist im Internet unter www.pfalz.ihk24.de, Dokument-Nummer 29332 nachzulesen.

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