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Landau – Dachlächen der Sonne entgegen

Landau / Rhein-Neckar – Der Sonne entgegen: Dachflächen von Neubauten in Mörlheim sollen sich nach Süden ausrichten dürfen
Oberbürgermeister Hans-Dieter Schlimmer unterstützt im Sinne einer höheren Energieeffizienz ein Anliegen von Bürgern, die im Mörlheimer Baugebiet E 7 bauen möchten. Hier soll der Bebauungsplan für die Stichstraßen westlich des an den alten Dorfkerns Mörlheims angrenzenden Teils (Wohngebiete WA 2 und WA 3) so geändert werden, dass den dortigen Bauherren die Wahlmöglichkeit gelassen wird, wie sie ihre Häuser zur Straße orientieren. Das Anliegen der Bauwilligen im Baugebiet E 7 war bereits Thema beim Termin des „Stadtvorstandes vor Ort“ und auch im Mörlheimer Ortsbeirat gewesen. Schlimmer hat nun die Verwaltung beauftragt, die Bebauungspläne entsprechend zu modifizieren und sie zur weiteren Beratung und Beschlussfassung in den städtischen Gremien vorzubereiten.  „Mit der Entscheidung wird eine zur Nutzung von Sonnenenergie sinnvolle Ausrichtung der Häuser ermöglicht“, fasst Schlimmer die anvisierte Planänderung zusammen. Der ursprüngliche Plan sieht für diese Wohngebiete eine reine Giebelständigkeit der Bebauung vor, die eine Dachflächenausrichtung nach Süden nur bedingt zulassen würde.
„Die Stadt wäre schlecht beraten, Bebauungsregeln aufzustellen, die eine effektive Nutzung von Sonnenenergie ohne zwingenden Grund behindern oder unmöglich machen“, erklärt Schlimmer. Natürlich müssten bei solchen Entscheidungen immer mehreren Anliegen, so zum Beispiel der Entwicklung des Stadtbildes oder des Landschaftsschutzes, Rechnung getragen werden. Im konkreten Fall habe sich aber nicht zuletzt durch ein entsprechendes Gutachten gezeigt, dass aus energetischer Sicht eine Lockerung der im Bebauungsplan vorgesehenen strikten Dachfirstausrichtung sinnvoll ist.
„Die Häuser in den beiden Wohngebieten werden sich unabhängig von ihrer Ausrichtung sowohl gut ins Bild von Mörlheim als auch in die Landschaft einfügen und dabei gleichzeitig das Potential haben, unsere Energieressourcen zu schonen“, ist Schlimmer überzeugt. Der ursprünglich angedachte Siedlungsentwurf, der sich zur Landschaft offener als zum Ortskern gibt, könne durch die veränderte Planung aufrecht erhalten bleiben. Gleichzeitig sei das städtebauliche Grundkonzept nicht berührt, so dass ein langwierigeres Vollverfahren nicht notwendig sei.
„Es ist eine kleine Änderung mit großer Wirkung“, meint Schlimmer. „Die neue Regelung kommt sowohl der Gemeinde als auch den späteren Eigentümern zugute, spart Energie und fügt sich harmonisch in die Landschaft ein!“

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