Rheinland-Pfalz / Neustadt – Land fördert energiesparende Maßnahmen – die günstige Art zu modernisieren
Infos gibt es auch bei der Stadtverwaltung
Fast täglich erscheinen Meldungen über die Entwicklung der Energiekosten: Noch in diesem Jahr sollten Haushalte mit einer Erhöhung der Gaspreise um mehr als 20 Prozent rechnen. Wer nachhaltig sparen will, investiert deshalb am Besten jetzt in energiesparende Maßnahmen. Die höchsten Einspareffekte lassen sich mit Maßnahmenpaketen erzielen: Mit der Erneuerung der Heizungsanlage, einer optimierten Wärmedämmung, dem Einbau neuer Fenster und einer Solaranlage für Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung können die Energiekosten um bis zu 85 Prozent gesenkt werden. Das Land Rheinland-Pfalz fördert diese und weitere Maßnahmen im Rahmen des Modernisierungsprogramms der sozialen Wohnraumförderung.
Zuschuss oder Darlehen – auf die Höhe der Kosten kommt es an
Ob für die Maßnahme ein Zuschuss oder ein Darlehen beantragt werden kann, hängt von der Höhe der Investitionskosten ab. Liegen die Kosten zwischen 2.000 und 10.000 Euro, zahlt das Land einen Zuschuss von maximal 25 Prozent. Eine Solaranlage für ein Einfamilienhaus könnte beispielsweise so finanziert werden; die Kosten betragen ca. 4.000 bis 6.000 Euro. Eine Solaranlage kann über das Jahr verteilt etwa 60 Prozent des Wassers erwärmen. Der Zuschuss wird bei der Stadtverwaltung beantragt.
Wer umfangreichere Maßnahmen oder ein komplettes Maßnahmenpaket plant, wird höhere Ausgaben kalkulieren müssen. Kosten im Rahmen von 10.000 bis 30.000 Euro fördert das Land mit zinsverbilligten Darlehen. Der Höchstbetrag des Darlehens steigt, wenn die Wohnung größer als 65 Quadratmeter ist. Der Antrag wird über die jeweilige Hausbank bei der LTH gestellt. Der Bauherr benötigt hierzu von der Stadtverwaltung eine Bestätigung für die Inanspruchnahme einer Zinsgarantie.
Selbst genutzt oder vermietetet – das Land fördert beides
Das Land unterstützt die Modernisierung selbst genutzten Wohneigentums und vermieteter Wohnungen. Bei selbst genutztem Wohneigentum fördert das Land bis zu einer bestimmten Einkommenshöhe. Handelt es sich um eine vermietete Wohnung, ist nach Abschluss der Arbeiten die Anfangsmiete festgelegt.
Ansprechpartner für alle Fragen der Wohnraumförderung ist die LTH Landestreuhandstelle Rheinland-Pfalz, 55098 Mainz, Telefon 06131 13-3006, E-Mail: LTH@LTH-RLP.de. Weitere Informationen im Internet unter http://www.LTH-RLP.de oder bei der Stadtverwaltung Neustadt an der Weinstrasse, Bauverwaltung, Frau Marion Rasch, Telefon 06321 855 313 oder per e-mail: marion.rasch@stadt-nw.de.